Der Moment kam bei mir irgendwo über Osteuropa, auf dem Weg nach Manila. Handy bei 14 Prozent, noch neun Stunden Flug, Boardingpass und Hotelbestätigung natürlich digital. Früher hätte ich einfach die Powerbank aus der Tasche geholt, Kabel dran, fertig. Seit dem 15. Januar 2026 geht genau das bei der Lufthansa Group nicht mehr.
Die Airline-Gruppe hat ihre Regeln an dem Tag umgestellt, angekündigt wurde es drei Tage vorher, am 12. Januar 2026. Und der entscheidende Punkt geht in den meisten Zusammenfassungen unter: Es ist kein Verbot, Powerbanks mitzunehmen. Es ist ein Verbot, sie an Bord zu benutzen. Zwei sehr verschiedene Dinge, die im Netz ständig vermischt werden.
Dazu kommen Grenzwerte in Wattstunden, eine Stückzahl pro Person, feste Vorgaben, wo das Gerät im Flugzeug liegen darf, und seit Ende März 2026 eine internationale Regel der ICAO, die für weit mehr als nur Lufthansa gilt. Ich habe die Originalquellen von Lufthansa Group, SWISS, Edelweiss, Eurowings, IATA, ICAO, der britischen CAA und dem Luftfahrt-Bundesamt nebeneinandergelegt, weil sie sich an einer Stelle sogar widersprechen.
Was in diesem Text steht, ist am 2. August 2026 direkt aus diesen Quellen geprüft. Was ich nicht belegen konnte, sage ich dazu.
Was die Lufthansa Group seit dem 15. Januar 2026 verlangt
Die Mitteilung der Lufthansa Group ist ungewöhnlich knapp formuliert. Der Kern: Ab dem 15. Januar 2026 dürfen Powerbanks an Bord von Flügen der Lufthansa Group Airlines weder genutzt noch geladen werden.
Daneben stehen vier weitere Punkte. Erstens: "Pro Passagier dürfen maximal zwei Powerbanks ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden." Diese Zwei-Stück-Grenze gilt unabhängig von der Größe, also auch bei zwei kleinen Geräten mit je 30 Wattstunden.
Zweitens die Kapazität. 100 Wattstunden sind die Standardgrenze. Zwischen 100 und maximal 160 Wattstunden braucht man eine vorherige Genehmigung der jeweiligen Airline, darüber ist die Mitnahme ausgeschlossen.
Drittens der Stauplatz: Die Geräte dürfen nur in der Sitztasche, an der eigenen Person oder im Handgepäck unter dem Sitz gelagert werden. Das Gepäckfach über dem Sitz ist ausdrücklich raus.
Viertens der Koffer. Der Transport von Powerbanks im aufgegebenen Gepäck ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, für E-Zigaretten gilt dasselbe. Powerbank in den Koffer, das war noch nie erlaubt und ist es weiterhin nicht.
Ausgenommen bleiben medizinische Geräte. Bei der Lufthansa Group heißt es dazu, zugelassene medizinische Geräte seien von der Regelung ausgenommen. SWISS schreibt es in der eigenen Mitteilung noch deutlicher: "Power banks may continue to be used to power essential medical devices."
Als Begründung nennt die Gruppe die aktuellen Empfehlungen der Luftfahrtbehörden EASA und FAA sowie der Luftfahrtorganisationen IATA und ICAO.
Ein Hinweis zur Reichweite: Offiziell steht dort "Lufthansa Group Airlines", ohne vollständige Namensliste. SWISS hat am 14. Januar 2026 eine eigene, inhaltlich gleichlautende Mitteilung veröffentlicht, Edelweiss am selben Tag ebenfalls, Eurowings hat eine eigene Meldung auf der Firmenseite. Welche Töchter darüber hinaus betroffen sind, steht in Medienberichten, die Lufthansa, Austrian, SWISS, Discover und Eurowings nennen. Ich gehe im Zweifel davon aus, dass es für die ganze Gruppe gilt.
Mitnehmen und nutzen sind zwei verschiedene Dinge
Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber schlampig werden. Es sind zwei getrennte Verbote, und sie bedeuten nicht dasselbe.
Das erste: Das Laden anderer Geräte mittels Powerbank ist an Bord nicht gestattet. Du darfst dein Handy oder deinen Laptop während des Fluges nicht an der Powerbank laden.
Das zweite: Das Laden der Powerbank über eine Bordstromquelle ist ebenfalls nicht zulässig. Du darfst die Powerbank also nicht an der Steckdose oder dem USB-Anschluss am Sitz aufladen.
Was nicht verboten ist: die Powerbank überhaupt dabeizuhaben. Sie darf mit an Bord, sie darf im Handgepäck bleiben, sie darf voll geladen sein. Sie muss nur den ganzen Flug über ungenutzt bleiben.
Praktisch heißt das: Die Powerbank ist auf Lufthansa-Group-Flügen zu einem Gerät für den Boden geworden. Am Gate laden, im Hotel laden, im Zug zum Flughafen laden. An Bord nutzt du die Sitzsteckdose direkt oder gar nichts.
SWISS formuliert es in der englischen Mitteilung genauso zweigeteilt: "Power banks may not be used to charge other devices on board" und "Power banks may not be charged from the aircraft's electrical power supply".
Ein Detail am Rande, das Lufthansa auf der eigenen Batterieseite festhält: Geräte, die an die Bordstromversorgung angeschlossen sind, müssen sichtbar und zugänglich bleiben. Der Laptop gehört also nicht mit Ladekabel unter die Decke oder in die Sitztasche.

Die Grenzwerte in Wattstunden, kompakt
Hier wird es interessant, weil sich Lufthansa Group und IATA seit Ende März 2026 an einer Stelle nicht mehr einig sind. Ich stelle beides nebeneinander, damit du die Abweichung siehst.
Lufthansa Group und IATA im direkten Vergleich
Lufthansa Group (Stand: Januar 2026)
- Bis 100 Wh
- Erlaubt, ohne Genehmigung
- Über 100 bis 160 Wh
- Erlaubt mit vorheriger Airline-Genehmigung
- Über 160 Wh
- Mitnahme ausgeschlossen
- Stückzahl pro Person
- Maximal zwei Powerbanks
- Aufgegebenes Gepäck
- Verboten
- Powerbank an Bord laden
- Verboten
- Handy an Powerbank laden
- Verboten
IATA-Leitfaden (Stand: März 2026)
- Bis 100 Wh
- Erlaubt, ohne Genehmigung
- Über 100 bis 160 Wh
- In Appendix B als "Forbidden" geführt
- Über 160 Wh
- Nur als Fracht nach IATA DGR
- Stückzahl pro Person
- "No more than two power banks"
- Aufgegebenes Gepäck
- Verboten
- Powerbank an Bord laden
- "Must not be recharged" (Vorschrift)
- Handy an Powerbank laden
- "Should not be used" (Empfehlung)
Lufthansa Group (Stand: Januar 2026) | IATA-Leitfaden (Stand: März 2026) | |
|---|---|---|
| Bis 100 Wh | Erlaubt, ohne Genehmigung | Erlaubt, ohne Genehmigung |
| Über 100 bis 160 Wh | Erlaubt mit vorheriger Airline-Genehmigung | In Appendix B als "Forbidden" geführt |
| Über 160 Wh | Mitnahme ausgeschlossen | Nur als Fracht nach IATA DGR |
| Stückzahl pro Person | Maximal zwei Powerbanks | "No more than two power banks" |
| Aufgegebenes Gepäck | Verboten | Verboten |
| Powerbank an Bord laden | Verboten | "Must not be recharged" (Vorschrift) |
| Handy an Powerbank laden | Verboten | "Should not be used" (Empfehlung) |
Stand: August 2026. Vor dem Flug bei der Airline gegenprüfen.
Die Abweichung in Zeile zwei ist echt und nicht mein Tippfehler. Die Lufthansa Group erlaubt 100 bis 160 Wattstunden weiterhin mit Genehmigung. In der Tabelle im Anhang B des IATA-Leitfadens für Betreiber (Stand: 31. März 2026) ist dieser Bereich für Powerbanks dagegen als "Forbidden" eingetragen, eine Genehmigungsmöglichkeit ist dort nicht mehr vorgesehen.
Kurios daran: Im Anhang desselben Dokuments steht der ICAO-Text im Wortlaut, und der erlaubt diesen Bereich mit Genehmigung des Betreibers ausdrücklich noch. Die IATA ist an dieser Stelle also strenger als die Vorschrift, die sie erklärt. Sie begründet das im Text selbst mit den Zweifeln an der Herstellerkontrolle.
Für dich als Passagier zählt im Zweifel die Regel der Airline, mit der du fliegst. Aber wenn du eine große Powerbank in diesem Bereich besitzt, solltest du wissen, dass die Richtung eindeutig ist.
Von mAh zu Wattstunden: die Formel, die du brauchst
Auf keiner Powerbank steht groß "74 Wh". Draufsteht meistens eine Zahl in Milliamperestunden, weil sich das besser verkauft. Die Airlines rechnen aber in Wattstunden.
Lufthansa gibt die Umrechnung wörtlich vor: "Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1000". Austrian Airlines nennt dieselbe Formel auf der eigenen Seite.
Ein Rechenbeispiel mit einem Standardgerät: 10.000 mAh bei 3,7 Volt Zellspannung ergibt 10.000 x 3,7 / 1.000, also 37 Wattstunden. Damit bist du weit unter der 100-Wh-Grenze.
Auch eine große 26.800-mAh-Powerbank landet bei 3,7 Volt rechnerisch bei rund 99 Wattstunden, also knapp darunter. Genau deshalb enden so viele Reise-Powerbanks bei dieser Zahl: Sie sind bewusst so gebaut, dass sie unter die Fluggrenze passen.
Wichtig ist die Spannung, die du einsetzt. Viele Hersteller drucken die Kapazität bezogen auf 3,6 oder 3,7 Volt Zellspannung auf, nicht auf die 5 Volt am USB-Ausgang. Wenn auf dem Gehäuse eine Wh-Angabe steht, nimm immer diese, nicht deine eigene Rechnung.
Eurowings ist an diesem Punkt am konkretesten: Die Wh-Angabe soll auf der Powerbank erkennbar sein, und wenn sie fehlt, müssen die Werte nachvollziehbar sein, zum Beispiel über die Volt- und mAh-Angaben.
Übersetzt: Eine Powerbank, deren Aufdruck abgerieben ist, ist ein Risiko. Wenn das Personal die Kapazität nicht nachvollziehen kann, muss es im Zweifel gegen dich entscheiden.

Wo die Powerbank im Flugzeug liegen muss
Diese Regel ist neu und wird gern überlesen. Das Gepäckfach über dem Sitz ist für Powerbanks tabu.
Erlaubt sind laut Lufthansa Group nur drei Orte: die Sitztasche, die eigene Person, oder das Handgepäck unter dem Vordersitz. SWISS und Edelweiss nennen dieselben drei Möglichkeiten.
Der Grund dahinter ist nachvollziehbar, wenn man sich die Argumentation der IATA ansieht. Dort geht es um "thermal runaway", also das sich selbst verstärkende Durchgehen einer Lithium-Zelle. Eine Powerbank, die anfängt zu qualmen, soll in Sichtweite und in Reichweite der Crew sein, nicht drei Reihen weiter hinten hinter einem Trolley.
Die Gefahrgut-Restriktionskarte der Lufthansa Group (Dokumentstand 07/2022, weiterhin auf lufthansa.com verlinkt) formuliert die Grundregel knapp: "Im aufgegebenen Gepäck verboten. Mitnahme nur in der Passagierkabine erlaubt. Müssen vor Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein."
Kurzschlussschutz heißt in der Praxis: Originalverpackung, eine Schutzhülle oder abgeklebte Kontakte. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Vorschrift. Im ICAO-Text steht, jede Powerbank müsse einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein, wenn sie nicht benutzt wird, und das Luftfahrt-Bundesamt schreibt für Ersatzbatterien ebenfalls die Isolierung der Pole vor.
Wenn du die Powerbank lose zwischen Schlüssel und Kleingeld in die Tasche wirfst, erfüllst du diese Anforderung nicht. Das ist kein Formalismus, sondern genau der Fall, in dem so ein Gerät heiß wird.
Wenn das Handgepäck am Gate in den Frachtraum soll
Auf vollen Flügen passiert das ständig: Die Kabine ist voll, das Personal sammelt Trolleys am Gate ein, sie gehen in den Frachtraum. Für Powerbanks ist das der kritischste Moment der ganzen Reise.
Die IATA sagt dazu unmissverständlich: "If your hand luggage is taken at the gate to be placed in the aircraft hold, remove all lithium devices and batteries first." Also Powerbank raus, bevor der Koffer verschwindet.
Das ist keine Empfehlung aus Bequemlichkeit. Eine Powerbank im Frachtraum ist ein Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften, auch dann, wenn dein Koffer erst am Gate dorthin umgeleitet wurde. Die Verantwortung dafür liegt bei dir.
Ich packe die Powerbank deshalb inzwischen nicht mehr in den Rollkoffer, sondern in den kleinen Rucksack, der ohnehin unter dem Vordersitz landet. Das erspart die Sucherei am Gate.
Zur Frage, was passiert, wenn eine zu große oder nicht gekennzeichnete Powerbank auffällt: Lufthansa schreibt dazu nur allgemein, aber deutlich. Wer elektronische Geräte oder Batterien mitführt, die nicht für den Transport zugelassen sind, riskiert, dass die Gegenstände am Flughafen beschlagnahmt werden, und für beschlagnahmte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Austrian Airlines führt denselben Passus.
Beschlagnahmt und keine Haftung, das ist die ganze Auskunft. Einen offiziell dokumentierten Ablauf am Gate, wer wo prüft und was mit dem Gerät geschieht, konnte ich in keiner Primärquelle finden.
Zwei weitere Verbote gehören hierher, weil sie oft vergessen werden. Lufthansa untersagt ausdrücklich, defekte oder beschädigte persönliche elektronische Geräte und Batterien mitzuführen, ebenso solche, die vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden. Eine aufgeblähte oder heruntergefallene Powerbank gehört also gar nicht erst in die Tasche.
Und: Alle Lithiumbatterien müssen den Anforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Part III, Section 38.3 entsprechen. Seriöse Hersteller weisen diese Prüfung aus, No-Name-Ware vom Marktplatz oft nicht.
Was ICAO und IATA daraus gemacht haben
Die Lufthansa Group war im Januar 2026 früh dran, aber sie war nicht allein unterwegs. Was danach kam, macht die Regel international.
Am 27. März 2026 hat die ICAO ein Addendum zu ihren Technical Instructions in Kraft gesetzt (Doc 9284, Ausgabe 2025 bis 2026, Addendum Nr. 1). Die Kernpunkte: Powerbanks sind "limited to two per passenger", und "passengers will be prohibited from recharging them during flights". Beschlossen hat das der ICAO-Rat, in dem 36 Staaten sitzen, verteilt wurde es an alle 193 Mitgliedsstaaten.
Der IATA-Leitfaden für Betreiber vom 31. März 2026 übersetzt das in eine Liste. Powerbanks müssen im Handgepäck transportiert werden (bestehende Anforderung), dürfen an Bord nicht geladen werden (neu), sollen an Bord keine anderen Geräte laden (neue Empfehlung), maximal zwei pro Person (neu), und sie müssen einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein (bestehende Anforderung).
Achte auf den Unterschied zwischen "must not" und "should not". Das Laden der Powerbank ist international eine Vorschrift, das Laden anderer Geräte an der Powerbank nur eine Empfehlung. Die Lufthansa Group hat aus beidem ein Verbot gemacht. Die britische Luftfahrtbehörde CAA beschreibt dieselbe Zweiteilung für Passagiere: Die Powerbank selbst darf an Bord nie geladen werden, ob du andere Geräte an ihr laden darfst, hängt von der Airline ab.
Für die Crew gibt es eine eigene Regelung. Powerbanks, die eine Airline ihren Besatzungen für den Dienst stellt, etwa für Electronic Flight Bags oder Kartenlesegeräte, dürfen weiter benutzt werden, sind aber auf 100 Wattstunden begrenzt und müssen in den Handbüchern der Airline geregelt sein. Für die private Powerbank im Crew-Rucksack gilt dagegen dasselbe wie für dich.
Als Begründung nennt die IATA die Brandgefahr durch thermisches Durchgehen, die niedrigen Marktzutrittshürden bei Powerbanks und fehlende Konformität billiger Hersteller mit dem UN-38.3-Test. Kabellose Powerbanks werden als neues Risiko genannt, mehrere Passagiere hätten Selbstentzündungen gemeldet. Bis zu diesem Addendum wurden Powerbanks in den Vorschriften wie Ersatzbatterien behandelt, jetzt sind sie ein eigener Fall. Die IATA schreibt das ausdrücklich hin: Powerbanks heißen nicht mehr "spare batteries".
Und dann steht da noch ein Satz, der für 2027 wichtig wird: "The addendum provides for passengers to carry power banks of 100-160 Wh with the approval of the operator; however ... this provision will not be carried into the 68th edition of the DGRs." Die 68. Auflage der IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, der aktuelle Leitfaden gilt ausdrücklich nicht über den 31. Dezember 2026 hinaus.
Im Klartext: Die Genehmigungsmöglichkeit für Powerbanks zwischen 100 und 160 Wattstunden läuft nach der aktuellen Planung aus. Wer eine solche Powerbank kaufen will, etwa für eine Drohne oder eine große Kamera, sollte das einkalkulieren.
Wie man diese Genehmigung überhaupt bekommt, konnte ich übrigens nirgends belegen. Weder Lufthansa Group noch SWISS, Eurowings oder Austrian nennen ein Formular, eine Frist oder einen Kanal. Die IATA schreibt nur, Informationen würden üblicherweise auf der Website des Betreibers und beim Check-in bereitgestellt, und der Betreiber müsse keine Genehmigung erteilen, wenn die Angaben nicht ausreichen. Sie erwähnt außerdem, dass eine Airline als Sicherheitsmaßnahme einen niedrigen Ladezustand verlangen kann. Wenn du so ein Gerät mitnehmen musst, frag rechtzeitig beim Service-Center nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Was Deutschland dazu sagt
Für Flüge ab deutschen Flughäfen ist das Luftfahrt-Bundesamt die zuständige Behörde, und dessen Vorgaben decken sich mit dem Rest.
Das LBA schreibt: "Lose Lithiumersatzbatterien (power banks) sind im aufgegebenen Gepäck verboten." Erlaubt ist die Mitnahme nur im Handgepäck. Die Grenzwerte: bei Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von 100 Wattstunden, mit Genehmigung des Luftfahrtunternehmens darf eine Batterie 100 Wattstunden übersteigen, "jedoch höchstens 160 Wh haben", dann begrenzt auf maximal zwei Ersatzbatterien pro Person.
Dazu kommt die Kurzschlusssicherung: "Jede Ersatzbatterie muss durch Isolierung der Batteriepole gegen Kurzschluss gesichert sein."
Eine Einschränkung dazu, ehrlich gesagt: Die LBA-Seite spricht weiterhin von Ersatzbatterien und führt Powerbanks nur in Klammern mit. Die begriffliche Trennung aus dem ICAO-Addendum ist dort am Prüftag noch nicht nachgezogen. Inhaltlich ändert das für dich nichts, die Grenzwerte sind dieselben.
Ein Punkt, der gerade auf Langstrecken zählt: "Lufthansa Airlines behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen strengere Maßnahmen zu ergreifen. Möglicherweise gelten restriktivere Ländervorschriften." Wer über Asien oder den Nahen Osten weiterfliegt, sollte für den Anschlussflug die Regeln der ausführenden Airline separat prüfen. Stand kann sich geändert haben, das ist genau der Bereich, in dem sich gerade viel bewegt.
Meine Checkliste vor dem Abflug
Nach ein paar Flügen unter den neuen Regeln hat sich bei mir eine kurze Routine eingespielt. Sie kostet fünf Minuten und erspart die Diskussion am Gate.
Erstens: Wh-Angabe auf der Powerbank suchen und lesbar halten. Steht dort eine Zahl unter 100, bist du fertig. Steht nur mAh drauf, einmal umrechnen und die Zahl im Kopf haben.
Zweitens: maximal zwei Stück einpacken, beide ins Handgepäck, keine in den Koffer. Die alte Powerbank, die seit zwei Jahren in der Schublade liegt und sich leicht wölbt, bleibt zu Hause.
Drittens: vor dem Boarding volltanken, nicht während des Fluges. Das ist der Punkt, an dem sich der Ablauf am Flughafen wirklich ändert. Ich lade Handy und Powerbank jetzt konsequent vor dem Abflug, meistens in der Lounge, weil es dort Steckdosen ohne Gedränge gibt.
Wenn du ohnehin überlegst, dir Lounge-Zugang zu holen: Genau dafür ist er inzwischen praktisch wertvoller geworden. Eine Karte wie die American Express Platinum bringt Lounge-Zugang mit, und die anderthalb Stunden vor Abflug an einer festen Steckdose sind auf einer Langstrecke mehr wert als das dritte Glas Orangensaft. Rechne trotzdem nach, ob sich die Jahresgebühr für dein Flugverhalten lohnt. Das ist eine Rechnung, keine Empfehlung.
Viertens: Powerbank in eine Hülle oder in die Originalverpackung, nicht lose zu Schlüsseln und Münzen.
Fünftens: Falls das Handgepäck am Gate abgegeben werden muss, Powerbank vorher herausnehmen. Immer.
Fazit
Die neuen Lufthansa-Powerbank-Regeln sind weniger dramatisch, als die Schlagzeilen im Januar 2026 klangen, aber sie ändern etwas an der Reiseroutine. Mitnehmen darfst du weiterhin, bis zu zwei Stück, im Handgepäck, bis 100 Wattstunden ohne Rückfrage. Benutzen darfst du sie an Bord nicht mehr, weder zum Laden deiner Geräte noch am Bordstrom.
Die drei Fehler, die wirklich teuer werden können, sind schnell benannt: Powerbank im aufgegebenen Koffer, Powerbank ohne lesbare Wattstunden-Angabe, und Powerbank im Handgepäck, das am Gate in den Frachtraum wandert.
Mit der ICAO-Änderung vom 27. März 2026 ist das Ganze kein Lufthansa-Sonderweg mehr, sondern internationaler Standard. Und der Zwischenbereich von 100 bis 160 Wattstunden soll nach den IATA-Plänen ab Januar 2027 wegfallen. Wer jetzt eine neue Powerbank kauft, bleibt am besten deutlich unter 100 Wattstunden.
Alle Angaben in diesem Text stammen aus den Originalveröffentlichungen von Lufthansa Group, SWISS, Edelweiss, Eurowings, Austrian Airlines, IATA, ICAO, CAA und Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 2. August 2026. Vorschriften in diesem Bereich ändern sich derzeit schnell, prüf die Regeln deiner Airline vor dem Abflug noch einmal.
Geschrieben von
Simon Edholzer
Gründer von Meilen-Meister. Sammelt selbst aktiv Meilen und Punkte mit Amex Gold, Platinum und Payback Amex — zuletzt 40.000 Membership-Rewards-Punkte über eine einzige Empfehlung — und fliegt damit regelmäßig nach Südostasien. Mehr über mich und meine Methodik
Zuletzt aktualisiert am 02.08.2026


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