Lufthansa Group Powerbank-Regeln 2026: Nutzung und Laden an Bord verboten

Grafik zur Powerbank

TL;DR

  • Seit 15.01.2026 gilt konzernweit bei Lufthansa Group Airlines: Powerbanks dürfen an Bord weder genutzt noch geladen werden.
  • Maximal 2 Powerbanks pro Person, nur im Handgepäck.
  • Nicht erlaubt: Aufbewahrung im Overhead-Bin und im aufgegebenen Gepäck.
  • Erlaubte Aufbewahrung: Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz.
  • Kapazität: Bis 100 Wh grundsätzlich erlaubt; 100–160 Wh nur mit vorheriger Airline-Genehmigung; medizinische Geräte sind ausgenommen.
  • Gleiche Regeln gelten auch für E-Zigaretten.

Warum es jetzt neue Powerbank-Regeln gibt

Powerbanks sind für viele Reisende längst Standard: Smartphone, Kopfhörer, Tablet, E-Reader und häufig auch ein Laptop. Damit unterwegs nichts ausgeht, wird ein externer Akku schnell zur „Versicherung“.

Genau diese Geräte sind aber sicherheitsrelevant, weil sie Lithium-Ionen-Zellen enthalten. Kommt es zu einem Defekt, können Überhitzung und im schlimmsten Fall ein Brand entstehen. Internationale Luftfahrtbehörden und Organisationen haben deshalb in den letzten Jahren klare Empfehlungen zur Mitnahme und Nutzung von tragbaren Akkus verschärft.

Ein prominentes Beispiel ist ein Brandereignis am Boden bei Air Busan: Die Ermittlungen in Südkorea sahen einen Ersatz-Akku (Powerbank) als möglichen Auslöser des Feuers, das einen Airbus A321 zerstörte. (Reuters, 14.03.2025)

Vor diesem Hintergrund hat die Lufthansa Group eine konzernweit einheitliche Regelung veröffentlicht.


Die neuen Lufthansa Group Regeln im Überblick

Die Lufthansa Group hat am 12.01.2026 die neuen Vorgaben kommuniziert. Sie gelten ab 15.01.2026 auf Flügen der Lufthansa Group Airlines.

lufthansa-powerbank-regeln.jpg

1) Nutzung und Laden an Bord sind verboten

Ab dem 15.01.2026 gilt:

  • Powerbanks dürfen an Bord nicht benutzt werden.
  • Du darfst mit einer Powerbank kein Endgerät laden.
  • Du darfst eine Powerbank nicht über Bord-Stromquellen laden.

Wichtig: Diese Regel adressiert ausdrücklich Powerbanks. Sie sagt nicht automatisch, dass jede Form des Ladens (zum Beispiel direkt an Bord-USB oder Steckdose) generell verboten ist. Maßgeblich sind die jeweiligen Bordregeln und die Ausstattung deines Flugzeugs.

2) Maximal zwei Powerbanks pro Person

  • Maximal 2 Powerbanks pro Passagier.

Das ist strenger als viele allgemeine Leitlinien, die bei kleineren Akkus häufig höhere Stückzahlen zulassen. Lufthansa Group setzt hier bewusst auf ein einfaches, klar kontrollierbares Limit.

3) Nur im Handgepäck, nicht im Aufgabegepäck

  • Powerbanks sind nur im Handgepäck erlaubt.
  • Aufgegebenes Gepäck ist ausgeschlossen.

Die FAA bestätigt diesen Grundsatz auch in ihren Passagierhinweisen: Powerbanks gelten als spare lithium batteries und gehören in die Kabine, nicht in den Frachtraum. (FAA PackSafe)
https://www.faa.gov/hazmat/packsafe/lithium-batteries

4) Nicht in die Gepäckfächer über den Sitzen

  • Overhead Compartment ist tabu.

Stattdessen sollen Powerbanks so verstaut werden, dass Crew und Passagier im Fall einer Überhitzung sofort reagieren können.

5) Wo du die Powerbank stattdessen verstauen darfst

Erlaubt sind folgende Orte:

  • Sitztasche (Seat Pocket)
  • am Körper
  • im Handgepäck unter dem Vordersitz

Zusätzlich empfiehlt Lufthansa, Powerbanks gegen Schaden und Kurzschluss zu schützen, zum Beispiel mit der Originalverpackung.

6) Kapazitätsgrenzen: 100 Wh und 100–160 Wh

Lufthansa Group nennt zwei Schwellen:

  • Bis 100 Wh: grundsätzlich erlaubt.
  • 100 bis 160 Wh: nur mit vorheriger Genehmigung.

Auch Lufthansa selbst führt diese Schwelle in den Gepäckhinweisen: 100–160 Wh nur mit Airline-Approval.
https://www.lufthansa.com/de/en/prepare-for-your-trip/baggage/electronic-devices-and-batteries

7) Medizinische Geräte sind ausgenommen

Wenn eine Powerbank für die Versorgung essentieller medizinischer Geräte benötigt wird, bleibt die Nutzung erlaubt.

8) Gleiche Regeln für E-Zigaretten

Die Lufthansa Group stellt klar, dass dieselben Regeln auch für E-Zigaretten gelten.

Welche Airlines sind betroffen?

Die Lufthansa Group spricht von einer konzernweiten, einheitlichen Regelung „across all its airlines“. Das umfasst in der Praxis Lufthansa Group Airlines, also die Gesellschaften, die unter dem Konzern operieren.

Zusätzlich haben einzelne Konzernairlines die Regelungen in eigenen Newsrooms bestätigt, zum Beispiel Edelweiss.


Hintergrund: Orientierung an EASA, FAA, IATA und ICAO

Lufthansa Group nennt ausdrücklich, dass die neue Regelung mit den Empfehlungen der internationalen Luftfahrtbehörden und Organisationen übereinstimmt.

Damit ist nicht gemeint, dass überall auf der Welt exakt dieselben Regeln gelten. Vielmehr gibt es einen gemeinsamen Kern:

  • Lithium-Akkus sind Sicherheitsrisiko, wenn sie beschädigt sind oder überhitzen.
  • Kabine statt Frachtraum, weil die Crew nur dort schnell reagieren kann.
  • Schutz vor Kurzschluss.
  • Kapazitätsgrenzen rund um 100 Wh und 100–160 Wh.

EASA: Empfehlung, Powerbanks während des Fluges nicht zu nutzen

EASA hat 2025 betont, dass Powerbanks als besonders riskant gelten und nicht geladen oder zum Laden anderer Geräte genutzt werden sollten.

FAA: Powerbanks nur in die Kabine

Die FAA führt Powerbanks ausdrücklich als spare lithium batteries. Sie gehören ins Handgepäck, und wenn ein Handgepäckstück am Gate aufgegeben wird, müssen Powerbanks vorher herausgenommen werden.

IATA: Wh-Grenzen und Kurzschlussschutz

IATA weist für Reisende darauf hin, dass Ersatzbatterien und Powerbanks nicht in das aufgegebene Gepäck gehören und dass die Wh-Grenzen relevant sind (bis 100 Wh allgemein, 100–160 Wh mit Airline-Approval).


Was bedeutet „100 Wh“ in der Praxis?

was-bedeutet-100wh.jpg

Viele Powerbanks sind nicht in Wh, sondern in mAh (Milliampere-Stunden) angegeben. Für Flugregeln ist aber oft die Wattstunden-Angabe entscheidend.

Umrechnung: mAh in Wh

Eine grobe Umrechnung lautet:

  • Wh = (mAh ÷ 1000) × Volt

Die Spannung liegt bei Powerbanks häufig bei etwa 3,7 V (Zellspannung). Maßgeblich ist am Ende immer die Angabe auf dem Gerät oder im Datenblatt.

Beispiel (Rechenlogik, ohne Herstellerbezug):

  • 10.000 mAh bei 3,7 V ≈ 37 Wh
  • 20.000 mAh bei 3,7 V ≈ 74 Wh
  • 26.800 mAh bei 3,7 V ≈ 99 Wh

Praktische Empfehlung:

  • Prüfe, ob auf der Powerbank Wh steht.
  • Wenn nur mAh steht, schau ins Datenblatt oder auf das Typenschild.
  • Wenn du nahe an 100 Wh bist, plane konservativ.

Was du als Passagier ab jetzt konkret anders machen solltest

1) Plane dein Laden ohne Powerbank

Da du an Bord nicht mehr per Powerbank laden darfst, ist Vorbereitung wichtig:

  • Lade Smartphone, Kopfhörer und Tablet vor Abflug voll.
  • Aktiviere Energiesparmodus für lange Flüge.
  • Nutze Offline-Content (Boardingpass, Reservierungen, Karten) und reduziere Bildschirmhelligkeit.

2) Packe Powerbanks so, dass sie sichtbar und erreichbar sind

Lufthansa Group will die Powerbank in einer dieser Positionen:

  • Sitzfach
  • am Körper
  • Handgepäck unter dem Sitz

Für viele bedeutet das: Die Powerbank gehört nicht mehr in die „große“ Tasche im Gepäckfach, sondern in eine Fronttasche oder in die kleine persönliche Tasche unter dem Sitz.

3) Schütze vor Kurzschluss

Die Empfehlung ist klar: Kontakte schützen, Powerbank vor Druck und Beschädigung schützen, idealerweise in einer Hülle oder Originalverpackung.

4) Wenn du eine große Powerbank hast: Vorab klären

Falls deine Powerbank zwischen 100 und 160 Wh liegt, brauchst du eine Genehmigung der Airline.

Ohne Approval riskierst du, dass die Powerbank am Flughafen zurückgelassen werden muss.


Einordnung: Was ist neu und was ist „nur“ strenger umgesetzt?

Viele Reisende kannten bereits die Grundregel „Powerbanks nicht in den Koffer“. Neu ist vor allem die Kombination aus:

  • Nutzungsverbot an Bord (auch für das Laden von Geräten)
  • Maximal 2 Stück
  • kein Overhead-Bin, sondern sichtbare Aufbewahrung

Das ähnelt Regelungen, die einzelne Airlines bereits früher eingeführt haben. Singapore Airlines hat beispielsweise 2025 kommuniziert, dass Powerbanks während des Fluges nicht zum Laden genutzt werden dürfen und auch nicht über Bord-USB geladen werden dürfen.


FAQ

Darf ich überhaupt noch eine Powerbank mitnehmen?

Ja, aber nur im Handgepäck, maximal zwei Stück, und sie darf an Bord nicht genutzt oder geladen werden.

Darf die Powerbank ins Gepäckfach über dem Sitz?

Nein. Overhead Compartment ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Darf ich mein Handy mit einer Powerbank laden?

Nein. „Charging devices with a power bank is not permitted on board.“

Darf ich die Powerbank an der Bord-Steckdose oder am USB-Port laden?

Nein. „Charging power banks via on-board power sources is not permitted.“

Was ist mit medizinischen Geräten?

Wenn du Powerbanks zur Versorgung essentieller medizinischer Geräte brauchst, bleibt die Nutzung erlaubt.

Was bedeutet 100 Wh genau?

Bis 100 Wh grundsätzlich ok. 100–160 Wh nur mit Airline-Genehmigung. Über 160 Wh sind im Passagierverkehr in der Regel nicht zulässig.


Fazit

Die Lufthansa Group sorgt ab dem 15.01.2026 mit einer konzernweit einheitlichen Regelung für klare Verhältnisse: Powerbanks bleiben im Handgepäck erlaubt, dürfen an Bord aber weder genutzt noch geladen werden. Dazu kommen strikte Vorgaben zur Aufbewahrung (sichtbar und erreichbar, nicht im Overhead-Bin) und ein Mengenlimit von zwei Geräten pro Person.

Für Reisende ist die Konsequenz eindeutig: Wer bisher routinemäßig per Powerbank geladen hat, muss umdenken und die Stromversorgung vor dem Boarding planen. Gleichzeitig sind die Regeln gut nachvollziehbar, weil sie genau dort ansetzen, wo Lithium-Akkus im Ernstfall gefährlich werden: Wenn sie unbemerkt überhitzen und niemand schnell reagieren kann.

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