Es gibt Fragen rund ums Meilensammeln, die man einmal im Leben stellt, und dann sehr dringend. Diese hier gehört dazu: Ein Elternteil stirbt, und irgendwann zwischen Behördengängen und Kontoauflösungen fällt jemandem ein, dass da noch ein Miles & More Konto war. Nehmen wir an, es liegen 180.000 Meilen darauf. Das ist kein symbolischer Betrag, dafür bekommt man zu zweit einen Langstreckenflug in der Business Class.
Wer dann sucht, findet innerhalb von Minuten sehr selbstbewusste Antworten. Meilen seien vererbbar, heißt es, man brauche nur einen Erbschein, und danach seien sie wieder 36 Monate gültig. Andere Seiten schreiben das glatte Gegenteil: Vielfliegermeilen verfielen im Todesfall ersatzlos.
Ich habe deshalb nicht die zehnte Ratgeberseite gelesen, sondern die Quelle, auf die sich all das berufen müsste: die Miles & More Teilnahmebedingungen. Das Ergebnis hat mich ehrlich überrascht, und es erklärt, warum die Suchergebnisse so auseinandergehen.
Auf einen Blick
Die kurze Antwort, und warum sie unbequem ist
Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, und zwar nicht auf das Gesetz, sondern auf die Kulanz eines Unternehmens. Das ist unbefriedigend, aber es ist der Stand der Dinge.
Juristisch gehören die Meilen zum Nachlass, soweit sie überhaupt einen übertragbaren Vermögenswert darstellen. Vertraglich hat Miles & More die Übertragung auf Dritte aber ausdrücklich ausgeschlossen, ohne für den Erbfall eine Ausnahme zu formulieren. Damit steht Anspruch gegen Vertragsklausel, und dazwischen sitzt ein Service-Team, das im Einzelfall entscheidet.
Praktisch heißt das: Angehörige sollten früh anrufen, die Unterlagen vorbereiten und nicht darauf vertrauen, dass die Meilen in Ruhe auf sie warten. Sie warten nämlich nicht, dazu später mehr. Und Sammler, die ihrer Familie diesen Anruf ersparen wollen, haben einen dokumentierten Weg, der heute schon funktioniert.
Was in den Teilnahmebedingungen tatsächlich steht
Die maßgebliche Quelle ist ein PDF: die Miles & More Teilnahmebedingungen in der Fassung, die ab dem 01.01.2024 gilt. Dort regelt Ziffer 2.1.3 die Übertragbarkeit, und sie tut das knapp und eindeutig.
„Meilen und Points sind ebenso wie das Teilnehmerkonto nicht auf Dritte übertragbar." Der Satz danach verbietet den Handel in jeder Form, also Verkauf, Tausch, Versteigerung und jede sonstige Weitergabe an Dritte. Untersagt ist auch, Meilen von anderen Teilnehmenden zu erwerben.
Wichtig ist der letzte Satz dieser Ziffer, weil er die einzige Tür offen lässt: „Abweichende Regelungen werden ausdrücklich in den Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben." Übersetzt heißt das: Miles & More darf Ausnahmen machen, muss sie dann aber auch öffentlich bekannt geben.
Dazu passt eine zweite Festlegung aus dem Hilfebereich, die ich am selben Tag geprüft habe: Das Teilnehmerkonto ist personenbezogen und an eine bestimmte Person gebunden. Ein Konto ist also kein Depot, das man weiterreicht, sondern ein Vertragsverhältnis mit genau einem Menschen.

Die eigentliche Entdeckung: kein Wort zum Todesfall
Jetzt kommt der Teil, der mich überrascht hat. Ich habe das vollständige Regelwerk nach allem durchsucht, was mit einem Sterbefall zu tun haben könnte: Tod, Erbe, Erbschein, Erbfall, verstorben, Ableben, Testament, Sterbeurkunde.
Das Dokument umfasst 37.694 Zeichen. Die Zahl der Treffer liegt bei null. Es gibt in den Teilnahmebedingungen keinen Abschnitt, keinen Satz und kein Nebensatzfragment zum Todesfall eines Teilnehmenden.
Dasselbe gilt für den offiziellen Hilfebereich. Dort finden sich Artikel zum Meilenverfall, zum Meilenkauf, zur persönlichen Gutschrift und zum Mileage Pooling, aber keiner zum Sterbefall. Und genau das ist nach Ziffer 2.1.3 der Ort, an dem eine abweichende Regelung stehen müsste.
Daraus folgt nüchtern: Es gibt keine veröffentlichte Ausnahme vom Übertragungsverbot für den Erbfall. Wer Erben also sagt, sie hätten einen Anspruch, stützt sich nicht auf die Bedingungen, sondern auf Erfahrungsberichte. Das ist ein Unterschied, der im Ernstfall zählt.
Warum die Suchergebnisse trotzdem so sicher klingen
Wenn in der verbindlichen Quelle nichts steht, woher kommen dann die detaillierten Angaben, die man überall liest? Ich habe mir angesehen, wer bei dieser Frage eigentlich auf den vorderen Plätzen steht.
Es sind im Wesentlichen drei Sorten von Quellen. Erstens automatisch erzeugte FAQ-Seiten, die eine Frage stellen und sie in drei Sätzen beantworten, ohne eine Fundstelle zu nennen. Zweitens Forenbeiträge, teils über zehn Jahre alt, in denen Betroffene ihre Erfahrungen schildern. Drittens ein Beitrag eines Schweizer Verbrauchermagazins.
Die Erfahrungsberichte sind dabei das Wertvollste, was es gibt, und ich nehme sie gleich ernst. Nur werden sie unterwegs zu etwas, das sie nie waren: zu einer Regel. Aus „bei mir hat es mit Erbschein funktioniert" wird auf der nächsten Seite „Meilen sind vererbbar, Voraussetzung ist ein Erbschein".
Besonders verbreitet ist die Angabe, geerbte Meilen seien anschließend wieder 36 Monate gültig. Diese Zahl steht tatsächlich in den Bedingungen, allerdings in einem anderen Zusammenhang, nämlich bei der normalen Verfallsfrist. Dass sie bei einer Übertragung neu zu laufen beginnt, sagt keine offizielle Quelle, die ich gefunden habe.
Mein Rat ist deshalb schlicht: Behandle jede konkrete Zahl zu diesem Thema als unbestätigt, solange sie nicht aus den Bedingungen oder vom Service-Team stammt. Das gilt ausdrücklich auch für diesen Beitrag, mit dem Unterschied, dass ich jede Angabe hier mit ihrer Herkunft kennzeichne.
Was Angehörige praktisch tun können
So weit die Rechtslage. Wer gerade als Angehöriger vor einem Konto sitzt, braucht aber keine Einordnung, sondern einen nächsten Schritt. Der sieht nach allem, was Betroffene berichten, so aus.
Der erste und wichtigste Schritt ist der Anruf beim Miles & More Service-Team. Nicht die Hotline der Fluggesellschaft, sondern der Programm-Service. Dort wird der Fall aufgenommen, und dort entscheidet sich, ob eine Übertragung angeboten wird.
Vorbereitet werden sollten die Servicekartennummer der verstorbenen Person, die Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbenstellung, also in der Regel der Erbschein. Mehrere Betroffene berichten, dass ohne Erbschein nichts ging, auch nicht mit einer Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Gibt es mehrere Erben, wurden teils Verzichtserklärungen der übrigen Erben verlangt.
Ein Hinweis, der oft untergeht: Melde dich, bevor du das Konto auflösen lässt. Ein gekündigtes Konto verkürzt die Fristen zusätzlich, und ein Teil der Verhandlungsmasse ist dann schon weg.
Checkliste für Angehörige
Diese Reihenfolge beruht auf den Teilnahmebedingungen und auf Erfahrungsberichten Betroffener. Sie ist keine Rechtsberatung.
Servicekartennummer und Meilenstand heraussuchen
Zu finden auf der Servicekarte, in alten Kontoauszügen per E-Mail oder im Online-Konto, falls Zugangsdaten vorliegen.
Sterbeurkunde und Erbnachweis bereitlegen
Nach übereinstimmenden Erfahrungsberichten verlangt Miles & More einen Erbschein. Eine Vorsorgevollmacht reichte in geschilderten Fällen nicht aus.
Verfallsdatum der ältesten Meilen prüfen
Meilen verfallen 36 Monate nach dem jeweiligen Ereignis zum Quartalsende. Dieser Termin bestimmt, wie viel Zeit bleibt.
Service-Team kontaktieren und Vorgang schriftlich bestätigen lassen
Telefonisch anstoßen, danach schriftlich nachfassen, damit der Stand des Vorgangs dokumentiert ist.
Konto nicht vorschnell auflösen
Eine Kündigung verkürzt die Gültigkeit der Meilen zusätzlich und nimmt dem Vorgang die Grundlage.
Die Uhr läuft: 36 Monate und das Quartalsende
Der Zeitdruck ist der Punkt, den fast alle Ratgeber unterschätzen. Meilen warten nicht, bis ein Nachlass geordnet ist, sie verfallen nach einem festen Takt weiter.
Ziffer 2.3.9 der Teilnahmebedingungen regelt es so: Werden Meilen nicht innerhalb von 36 Monaten ab dem Ereignis eingelöst, also ab dem Antritt des Flugs, dem Beginn des Hotelaufenthalts oder dem Zeitpunkt der Wagenanmietung, verfallen sie zum nächsten Quartalsende. Der offizielle Hilfebereich nennt dasselbe und erklärt es an einem Beispiel: Ein Flug am 12.12.2016 führt zum Verfall zum 31.12.2019.
Entscheidend ist das Wort „Ereignis". Die Frist beginnt nicht mit dem Todesfall und auch nicht mit dem letzten Kontozugriff, sondern bei jeder einzelnen Gutschrift mit dem Tag, an dem sie entstanden ist. Auf einem Konto, das seit zwei Jahren ruht, ist ein Teil der Meilen deshalb schon unterwegs zum Ausgang.
Immerhin gibt es eine Vorwarnung. Nach denselben Bedingungen weist Miles & More mindestens ein Quartal vor dem Verfallsdatum gesondert darauf hin, in der Kontoinformation und im Teilnehmerkonto. Nur landet dieser Hinweis im Postfach einer Person, die ihn nicht mehr liest.

Wie der Verfall im Detail funktioniert und welche Wege es gibt, Meilen kurzfristig zu retten, habe ich im Beitrag zum Miles & More Meilenverfall ausführlich beschrieben.
Der dokumentierte Weg zu Lebzeiten: der Meilen-Pool
Jetzt der konstruktive Teil. Es gibt bei Miles & More einen offiziell geregelten Weg, Meilen gemeinsam nutzbar zu machen, und der steht anders als der Erbfall sauber dokumentiert da: das Mileage Pooling. Dafür gibt es eigene Bedingungen, ergänzend zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Ein Meilen-Pool besteht aus höchstens zwei Erwachsenen ab 18 Jahren und bis zu fünf Kindern oder Jugendlichen zwischen zwei und 17 Jahren. Mindestens zwei Mitglieder sind nötig, davon eines volljährig. Jede Person darf nur in einem einzigen Pool sein. Angeboten wird das Pooling für Teilnehmende mit Wohnsitz in einer langen Liste europäischer Länder, Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu.
Der entscheidende Satz steht im Abschnitt zur Verwaltung: Die volljährigen Mitglieder gelten als gleichberechtigte Verwalter des Pools und können über die Summe aller Meilen der Mitglieder in allen Kanälen zum Einlösen von Prämien vollumfänglich verfügen. Zwei Erwachsene haben damit beide vollen Zugriff auf den gesamten Bestand.
Genau das löst das praktische Problem. Stirbt eine der beiden Personen, muss die andere nicht erst einen Anspruch durchsetzen, den es vertraglich nicht gibt. Sie kann die gepoolten Meilen einlösen, wie sie es vorher auch konnte.
Zwei Einschränkungen gehören dazu, damit das Bild stimmt. Der Pool überträgt kein Eigentum: Die Meilen bleiben den einzelnen Konten zugeordnet, und wer den Pool verlässt, behält seine selbst gesammelten, noch nicht eingelösten Meilen auf dem eigenen Konto. Und Kinder haben keinen Zugriff auf die Pool-Meilen, sie verfügen weiterhin nur über ihre eigenen.
Noch ein Detail, das beim Einlösen hilft: Werden Meilen für eine Prämie eingesetzt, zieht das System zuerst die Meilen ab, die als erste verfallen würden. Der Pool räumt also von selbst dort auf, wo die Uhr am weitesten fortgeschritten ist.

Was ausdrücklich nicht geht
Ein paar Wege, die in Gesprächen regelmäßig vorgeschlagen werden, scheiden nach den Bedingungen klar aus. Es lohnt sich, sie zu kennen, bevor man Zeit darauf verwendet.
Meilen verkaufen oder kaufen: Ziffer 2.1.3 verbietet den Handel in jeder Form, einschließlich der Vermittlung. Und nach Ziffer 2.2.1 können Meilen und Points nicht gegen Zahlung eines Geldbetrags erworben werden. Der offizielle Hilfebereich formuliert es noch direkter und antwortet auf die Frage, ob man Meilen kaufen könne, mit einem schlichten Nein.
Den Status weitergeben: Auch das ist ausgeschlossen. Nach dem Hilfebereich erlangt man einen Status ausschließlich durch das Sammeln von Points, Qualifying Points und HON Circle Points auf Flügen. Kaufen lassen sich diese Punkte ebenfalls nicht. Ein Senator-Status ist damit nichts, was sich in der Familie weiterreichen lässt.
Das Konto einfach weiterführen: Davon rate ich ausdrücklich ab. Das Konto ist personenbezogen, und wer es unter fremdem Namen weiternutzt, bewegt sich außerhalb der Bedingungen. Miles & More behält sich bei Verstößen gegen Ziffer 2.1.3 die außerordentliche Kündigung vor, und dann ist der gesamte Bestand schneller weg als über jede Verfallsfrist.
Dafür spricht
- Meilen-Pool zu Lebzeiten anlegen, beide Erwachsenen haben vollen Zugriff
- Im Erbfall früh beim Service-Team melden und Erbschein vorbereiten
- Verfallstermine der ältesten Gutschriften zuerst prüfen
- Große Prämienbuchungen nicht aufschieben, wenn der Bestand ohnehin anwächst
Dagegen spricht
- Auf einen vertraglichen Anspruch der Erben vertrauen, den es nicht gibt
- Meilen verkaufen oder von Dritten kaufen, beides ist untersagt
- Das Konto der verstorbenen Person unter deren Namen weiternutzen
- Das Konto auflösen, bevor die Meilenfrage geklärt ist
Was ich selbst daraus mache
Ich bin bei diesem Thema nicht neutral, weil es mich selbst betrifft. Auf meinem Konto liegt ein Bestand, der über die Jahre gewachsen ist, und mir war bis zu dieser Recherche nicht klar, wie wenig davon im Ernstfall geregelt ist.
Zwei Dinge habe ich danach geändert. Erstens den Pool: Zwei Erwachsene, beide mit vollem Zugriff, eingerichtet in wenigen Minuten im eingeloggten Bereich. Das ist der einzige Schritt, der aus einer Kulanzfrage eine Selbstverständlichkeit macht.
Zweitens die Haltung zum Horten. Ein großer Meilenbestand fühlt sich nach Vermögen an, verhält sich aber nicht so. Er verfällt in Tranchen, er lässt sich nicht verkaufen, und er geht nicht zuverlässig auf die Familie über. Wer eine Prämie im Blick hat, sollte sie buchen, statt auf den perfekten Moment zu warten.
Wer Meilen für andere Personen einlösen möchte, findet die Regeln dazu im Beitrag Meilen für andere Personen einlösen. Das ist der legale Weg, um jemandem einen Flug zu schenken, ohne Meilen zu übertragen.
Fazit
Die Frage, ob man Meilen vererben kann, hat keine saubere Ja-oder-Nein-Antwort, und das liegt nicht an den Erben, sondern an einer Lücke im Regelwerk. Die Teilnahmebedingungen verbieten die Übertragung auf Dritte und sagen zum Todesfall nichts. Damit bleibt den Angehörigen die Kulanz des Service-Teams, und die Erfahrungsberichte dazu sind überwiegend positiv, aber eben keine Zusage.
Wer das für seine Familie nicht dem Zufall überlassen will, hat einen einfachen und dokumentierten Hebel: den Meilen-Pool mit einer zweiten erwachsenen Person. Er kostet nichts, ist in wenigen Minuten eingerichtet, und er verwandelt eine offene Frage in geregelten Zugriff. Von allen Maßnahmen in diesem Beitrag ist das die einzige, die wirklich vorsorgt.
Häufige Fragen zum Vererben von Meilen
Geschrieben von
Simon Edholzer
Gründer von Meilen-Meister. Sammelt selbst aktiv Meilen und Punkte mit Amex Gold, Platinum und Payback Amex, zuletzt 40.000 Membership-Rewards-Punkte über eine einzige Empfehlung. Damit fliegt er regelmäßig nach Südostasien. Mehr über mich und meine Methodik
Zuletzt aktualisiert am 30.10.2026



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