Der Moment kommt bei fast jedem Vielflieger irgendwann. Du hast zwei Jahre lang Dienstreisen gemacht, die Meilen sind auf deinem Konto gelandet, und jetzt buchst du damit einen Flug nach Bangkok, bei dem der Arbeitgeber nichts mitzureden hat. Dann meldet sich eine leise Stimme im Hinterkopf. Der Flug hat einen Gegenwert von vielleicht 2.000 Euro. Die Meilen stammen aus Flügen, die eine Firma bezahlt hat. Will das Finanzamt davon etwas sehen?
Ich habe diese Frage lange mit einem unguten Gefühl verdrängt, weil die Antworten im Netz zwischen „völlig egal" und „geldwerter Vorteil, pass bloß auf" schwanken. Beides trifft es nicht. Die Rechtslage in Deutschland ist an dieser Stelle ungewöhnlich klar, und sie ist für dich als Reisenden ausgesprochen bequem. Es gibt einen Paragrafen, der Prämien aus Bonusprogrammen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei stellt, und einen zweiten, der regelt, wer die Steuer auf den Rest zahlt. Die kurze Version: nicht du.
In diesem Beitrag gehe ich beide Paragrafen durch, zeige, wo die Grenze zwischen privat und dienstlich wirklich verläuft, und sage auch dort offen, wo es unübersichtlich wird, nämlich bei Selbstständigen. Stand: Oktober 2026.
Auf einen Blick
Privat gesammelte Meilen sind kein Einkommen
Fangen wir mit dem Fall an, der für die meisten Leser hier zutrifft. Du hast eine Kreditkarte, du bezahlst damit deinen Wocheneinkauf, deine Handyrechnung und den Urlaub, und dafür schreibt dir das Programm Punkte gut. Dieses Geld war deins. Du hast es bereits versteuert, bevor es auf dem Konto lag.
Was du dafür an Punkten zurückbekommst, ist aus steuerlicher Sicht ein Rabatt, kein Einkommen. Es gibt keine Einkunftsart im Einkommensteuergesetz, unter die das fallen würde. Du hast keinen Arbeitslohn bezogen, kein Gewerbe betrieben und kein Kapital angelegt. Du hast eingekauft und dafür einen Treuevorteil erhalten, so wie beim Rabattheft beim Bäcker. Dass der Gegenwert am Ende ein Business-Class-Ticket nach Singapur ist und nicht ein Gratiskaffee, ändert daran nichts.
Das gilt genauso für Willkommensboni. Wenn dir eine Kartengesellschaft 50.000 Punkte dafür gutschreibt, dass du einen Mindestumsatz erreichst, ist das ein Anreiz im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms und keine Vergütung für eine Leistung. Dasselbe gilt für Punkte aus Shopping-Portalen, aus Hotelprogrammen und aus Payback.
Praktisch heißt das: Wenn du nie geschäftlich geflogen bist oder deine dienstlichen Flüge nie auf dein privates Meilenkonto laufen, ist dieser Beitrag für dich nach diesem Absatz zu Ende. Du musst nichts eintragen, nichts melden und nichts aufheben. Die Fragen beginnen erst dort, wo jemand anderes den Flug bezahlt hat.

Der Freibetrag: 1.080 Euro pro Kalenderjahr
Jetzt zum interessanten Teil. Für Prämien aus Kundenbindungsprogrammen gibt es eine eigene Vorschrift, nämlich § 3 Nr. 38 des Einkommensteuergesetzes. Der Wortlaut ist sperrig, aber die Aussage ist eindeutig.
Steuerfrei sind danach Sachprämien, die jemand für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen unentgeltlich erhält, wenn Unternehmen sie zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, soweit der Wert der Prämien 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Miles & More erfüllt diese Bedingungen Punkt für Punkt. Es ist ein Kundenbindungsprogramm, jeder kann beitreten, die Bedingungen sind veröffentlicht und für alle gleich. Die Prämie, also deinen Flug oder dein Upgrade, bekommst du ohne weitere Zahlung. Damit greift die Befreiung.
Ein Detail, das viele falsch verstehen, steckt in dem Wörtchen „soweit". Die 1.080 Euro sind ein Freibetrag und keine Freigrenze. Wenn der Wert deiner Prämien in einem Jahr bei 1.500 Euro liegt, werden nicht die vollen 1.500 Euro steuerpflichtig, sondern nur die 420 Euro oberhalb der Schwelle. Bei einer Freigrenze wäre es umgekehrt, und ein Euro zu viel würde den ganzen Betrag kippen. Das ist hier ausdrücklich nicht so.
Wichtig ist außerdem, dass es um den Wert der Prämie geht und nicht um die Zahl der Meilen. 100.000 Meilen sind keine Größe, mit der ein Finanzamt rechnen kann. Entscheidend ist, was die Leistung wert ist, die du dafür bekommst. Wer wissen will, wo er ungefähr steht, sollte also den Gegenwert seiner Einlösung überschlagen.

Über dem Freibetrag zahlt die Airline, nicht du
Nehmen wir an, du liegst darüber. Du bist viel geflogen, du löst eine Langstrecke in der Business Class ein, und der Gegenwert liegt deutlich jenseits von 1.080 Euro. Jetzt wird ein Teil steuerpflichtig. Die Frage ist nur, wer die Steuer bezahlt, und hier kommt § 37a EStG ins Spiel.
Die Vorschrift trägt die Überschrift „Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte", und sie erlaubt Folgendes: Das Finanzamt kann auf Antrag zulassen, dass das Unternehmen, das die Sachprämien gewährt, die Einkommensteuer für den nicht steuerfreien Teil pauschal erhebt. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Wert der Prämien, die inländischen Steuerpflichtigen zufließen. Der Pauschsteuersatz beträgt 2,25 Prozent.
2,25 Prozent sind, gemessen an einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent, fast nichts. Und der eigentliche Clou steckt woanders: Diese 2,25 Prozent zahlt nicht der Reisende, sondern das Programmunternehmen. Der Gesetzgeber hat das bewusst so gebaut, weil die Alternative absurd wäre. Niemand könnte sinnvoll nachhalten, welcher einzelne Flug welchen Meilenanteil in welche Prämie getragen hat.
Das Gesetz verpflichtet das Unternehmen außerdem ausdrücklich dazu, die Prämienempfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten. Genau das ist der Grund, warum es bei Miles & More eine eigene Hilfeseite zu dieser Frage gibt. Sie ist nicht Service, sie ist Pflichterfüllung.

Was Lufthansa selbst dazu sagt
An dieser Stelle muss man nicht spekulieren, denn Miles & More beantwortet die Frage auf der eigenen Hilfeseite unter der Überschrift „Wie werden dienstlich gesammelte Meilen versteuert?". Die Antwort dort ist ein einziger Satz, und er sitzt.
Für Miles & More Teilnehmende mit Wohnsitz in Deutschland gilt demnach: Für Meilen, die im Rahmen des Programms auf Dienstreisen gesammelt und für privat genutzte Prämien verwendet werden, wird der geldwerte steuerpflichtige Vorteil von Lufthansa im Rahmen des Pauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen. Abgerufen habe ich das am 16. Oktober 2026.
Damit schließt sich der Kreis. Lufthansa hat den Antrag beim Finanzamt gestellt, Lufthansa führt die Pauschalsteuer ab, und die Information auf der Hilfeseite ist die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung der Prämienempfänger. Für dich als Teilnehmer bedeutet das konkret: kein Formular, keine Anlage, keine Belegsammlung. Die Sache ist erledigt, bevor du überhaupt davon erfährst.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gilt die Aussage ausdrücklich für Teilnehmende mit Wohnsitz in Deutschland. Wer in Österreich oder der Schweiz steuerpflichtig ist, fällt unter andere Regeln, und die habe ich hier nicht geprüft. Zweitens gilt sie für Miles & More. Andere Programme können das anders handhaben. Wenn du bei einem Programm sammelst, das keine vergleichbare Aussage veröffentlicht, ist die Frage für dieses Programm offen.
Die andere Frage: Darfst du die Meilen überhaupt privat nutzen?
Hier wechselt das Thema das Rechtsgebiet, und genau deshalb geht in Diskussionen so viel durcheinander. Ob der Fiskus etwas will, ist eine steuerrechtliche Frage, und die ist beantwortet. Ob du die auf Firmenkosten erflogenen Meilen privat einlösen darfst, ist eine arbeitsrechtliche Frage, und die beantwortet nicht das Einkommensteuergesetz, sondern dein Arbeitsvertrag.
Der Ausgangspunkt ist unbequem. Wer eine Dienstreise macht, handelt für den Arbeitgeber und auf dessen Kosten. Vorteile, die dabei anfallen, stehen im Zweifel dem zu, der bezahlt hat. Viele Unternehmen regeln das deshalb ausdrücklich in einer Reisekostenrichtlinie oder einer Betriebsvereinbarung. Die Bandbreite reicht von „Meilen gehören der Firma und sind für Dienstreisen einzusetzen" bis zu „Meilen dürfen privat genutzt werden", wobei die zweite Variante in der Praxis häufiger ist, weil sie als günstiges Mitarbeiterbenefit gilt.
Was du tun solltest, ist unspektakulär, erspart aber Ärger: Sieh einmal in die Reisekostenrichtlinie deines Arbeitgebers. Steht dort nichts, frag die Personalabteilung und lass dir die Antwort schriftlich geben. Eine E-Mail reicht. Das ist kein Misstrauen, sondern die einzige Art, diese Frage dauerhaft vom Tisch zu bekommen.
Ein Zusammenhang, der dabei oft übersehen wird: Wenn dein Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt, ist genau das der geldwerte Vorteil, um den es im Steuerteil oben ging. Erlaubnis und Steuerpflicht hängen zusammen. Verbietet die Firma die private Nutzung und hältst du dich daran, entsteht gar kein privater Vorteil, der zu versteuern wäre.
Drei Fälle, drei Antworten
Privat gesammelt
- Wer hat den Flug bezahlt?
- Du selbst
- Steuerpflichtig?
- Nein
- Wer zahlt die Steuer?
- Niemand
- Dein Aufwand
- Keiner
Dienstreise, privat eingelöst
- Wer hat den Flug bezahlt?
- Der Arbeitgeber
- Steuerpflichtig?
- Ja, oberhalb von 1.080 Euro
- Wer zahlt die Steuer?
- Lufthansa, pauschal mit 2,25 Prozent
- Dein Aufwand
- Keiner
Selbstständig, betrieblich geflogen
- Wer hat den Flug bezahlt?
- Dein eigener Betrieb
- Steuerpflichtig?
- Kommt auf den Einzelfall an
- Wer zahlt die Steuer?
- Nicht pauschal zu beantworten
- Dein Aufwand
- Ein Gespräch mit dem Steuerberater
| Der Normalfall Privat gesammelt | Dienstreise, privat eingelöst | Beraten lassen Selbstständig, betrieblich geflogen | |
|---|---|---|---|
| Wer hat den Flug bezahlt? | Du selbst | Der Arbeitgeber | Dein eigener Betrieb |
| Steuerpflichtig? | Nein | Ja, oberhalb von 1.080 Euro | Kommt auf den Einzelfall an |
| Wer zahlt die Steuer? | Niemand | Lufthansa, pauschal mit 2,25 Prozent | Nicht pauschal zu beantworten |
| Dein Aufwand | Keiner | Keiner | Ein Gespräch mit dem Steuerberater |
Übersicht ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
Selbstständige: der Fall, bei dem ich keine Zahl nenne
Bis hierhin war die Lage klar. Jetzt ist sie es nicht mehr, und ich sage das lieber deutlich, als eine saubere Antwort zu erfinden.
Bei Angestellten sind die Rollen getrennt. Die Firma zahlt den Flug, der Mitarbeiter bekommt die Meilen, Lufthansa versteuert den privaten Vorteil pauschal. Bei Selbstständigen fällt diese Trennung weg. Du bezahlst den Flug aus dem Betrieb, ziehst ihn als Betriebsausgabe ab, und die Meilen landen auf deinem privaten Konto. Dieselbe Person auf beiden Seiten.
Daraus ergibt sich eine Frage, die sich bei Angestellten gar nicht stellt: Was passiert mit dem Betriebsausgabenabzug, wenn du später einen betrieblichen Flug mit Meilen bezahlst, die aus betrieblich abgesetzten Flügen stammen? Es gibt dazu Finanzgerichtsrechtsprechung und mehrere Fachbeiträge, die in eine bestimmte Richtung deuten. Ich habe am 16. Oktober 2026 versucht, dazu ein Aktenzeichen und ein Entscheidungsdatum aus einer belastbaren Quelle zu bekommen, und habe beides nicht gefunden, sondern nur Berichte aus zweiter Hand.
Deshalb steht hier keine Zahl und keine Fundstelle, die ich nicht selbst gesehen habe. Was ich stattdessen sagen kann: Wenn du selbstständig bist, betrieblich fliegst und Meilen in nennenswertem Umfang sammelst, gehört das Thema einmal auf den Tisch deines Steuerberaters. Einmal, nicht jedes Jahr. Danach weißt du, wie du es handhabst, und die Frage ist erledigt.
Vier Irrtümer, die sich hartnäckig halten
Beim Durchsehen von Foren und Ratgebern begegnen einem immer dieselben Missverständnisse. Vier davon lohnt es sich geradezurücken.
Der erste lautet: „Ab 1.080 Euro wird alles steuerpflichtig." Das ist falsch, wie oben gezeigt. Es handelt sich um einen Freibetrag, und nur der übersteigende Teil zählt.
Der zweite: „Meilen muss man beim Sammeln versteuern." Auch falsch. Relevant ist der Zufluss der Prämie, also der Moment, in dem du etwas dafür bekommst. Meilen, die jahrelang auf dem Konto liegen, lösen gar nichts aus.
Der dritte: „Das Finanzamt sieht meine Meilen sowieso nicht, also ist es egal." Das ist keine Rechtsauffassung, sondern eine Wette. Sie ist in diesem Fall auch völlig unnötig, weil die korrekte Behandlung für dich günstiger ist als jedes Verschweigen. Du zahlst ohnehin nichts.
Der vierte hält sich am zähesten: „Meilen sind ein geldwerter Vorteil, also muss ich sie in der Steuererklärung angeben." Genau das nicht. Der Witz an der Pauschalierung nach § 37a EStG ist, dass die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer gilt und vom Unternehmen angemeldet und abgeführt wird. Damit ist der Vorgang für dich abgegolten. Ein Eintrag in deiner Erklärung wäre nicht nur überflüssig, er wäre schlicht falsch.
Deine Checkliste
Fünf Fragen, und du weißt, wo du stehst.
Sammelst du ausschließlich privat?
Dann ist das Thema für dich erledigt. Kein Eintrag, keine Meldung, kein Beleg.
Fliegst du dienstlich auf dein privates Meilenkonto?
Dann greift bei Miles & More die Pauschalbesteuerung durch Lufthansa. Auch hier gilt: kein Eintrag in deiner Steuererklärung.
Hast du die Reisekostenrichtlinie einmal gelesen?
Das ist die eigentliche Baustelle. Kläre schriftlich, ob du dienstlich erflogene Meilen privat nutzen darfst.
Sammelst du bei einem anderen Programm als Miles & More?
Dann prüfe, ob dieses Programm eine vergleichbare Aussage zur Pauschalbesteuerung veröffentlicht.
Bist du selbstständig?
Einmal mit dem Steuerberater klären, dann ist Ruhe.
Was du jetzt konkret tun solltest
Die ehrliche Antwort lautet für die meisten Leser: nichts. Das ist ungewöhnlich für ein Steuerthema, aber es stimmt. Wenn du privat sammelst, gibt es keinen Vorgang. Wenn du dienstlich sammelst und bei Miles & More bist, erledigt Lufthansa die Steuer, ohne dich zu fragen.
Es gibt genau einen Punkt, an dem Handeln sinnvoll ist, und der liegt nicht beim Finanzamt, sondern im eigenen Unternehmen. Kläre, ob du dienstlich erflogene Meilen privat einsetzen darfst. Das ist die Frage, aus der in der Praxis tatsächlich Streit entsteht, und sie ist mit einer E-Mail an die Personalabteilung aus der Welt.
Und wenn dich der Gedanke stört, dass deine schönsten Prämien aus Flügen stammen, bei denen jemand anders die Regeln macht: Bau dir parallel einen privaten Meilenstrom auf. Punkte, die aus deinem eigenen Konsum stammen, gehören dir ohne Wenn und Aber, arbeitsrechtlich wie steuerlich. Das ist der eigentliche Grund, warum sich eine private Sammelkarte auch für Menschen lohnt, die beruflich ohnehin viel fliegen.
Häufige Fragen zur Besteuerung von Meilen
Woher die Angaben in diesem Beitrag stammen
- 📄Beide Zahlen stammen aus dem Gesetzestext selbst, abgerufen am 16. Oktober 2026 bei gesetze-im-internet.de.
- ✈️Die Aussage zur Pauschalbesteuerung stammt von der offiziellen Miles-&-More-Hilfeseite, nicht aus zweiter Hand.
- 🚫Wo ich keine belastbare Quelle gefunden habe, steht das offen im Text, statt dass hier eine Zahl geraten wird.
Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Im Zweifel entscheidet dein Einzelfall.
Passend dazu: Auf welches Vielfliegerprogramm dein Flug gehört und die passende Kreditkarte für Selbstständige.
Fazit
Von allen Fragen, die Meilensammler umtreiben, ist diese eine der wenigen mit einer wirklich klaren Antwort. Privat gesammelte Meilen sind kein Einkommen. Dienstlich gesammelte und privat genutzte Meilen sind ein geldwerter Vorteil, bleiben aber bis 1.080 Euro im Jahr steuerfrei, und auf den Rest zahlt die Lufthansa 2,25 Prozent, nicht du.
Der Gesetzgeber hat hier ausnahmsweise etwas gebaut, das in der Praxis funktioniert. Es wäre auch gar nicht anders machbar, denn kein Mensch könnte nachvollziehen, welcher Dienstflug aus dem Jahr 2023 welchen Anteil an dem Upgrade hat, das du im nächsten Frühjahr buchst.
Bleibt die eine Hausaufgabe, die nichts mit Steuern zu tun hat: Sieh in die Reisekostenrichtlinie, oder frag kurz in der Personalabteilung nach. Das ist die Frage, die in der Praxis tatsächlich für Ärger sorgt, und sie kostet dich fünf Minuten.
Geschrieben von
Simon Edholzer
Gründer von Meilen-Meister. Sammelt selbst aktiv Meilen und Punkte mit Amex Gold, Platinum und Payback Amex, zuletzt 40.000 Membership-Rewards-Punkte über eine einzige Empfehlung. Damit fliegt er regelmäßig nach Südostasien. Mehr über mich und meine Methodik
Zuletzt aktualisiert am 08.11.2026





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