Der Moment kommt bei fast jedem Einsteiger, und er kommt immer an derselben Stelle. Du hast monatelang gesammelt, endlich ist genug auf dem Konto, du klickst dich durch die Prämienflugsuche, und dann steht da ein Feld, mit dem du nicht gerechnet hast. Neben den Meilen will jemand noch Geld. Je nach Ziel sind das zwei Restaurantbesuche oder eine halbe Monatsmiete.
Ich habe lange gebraucht, um zu verstehen, dass hinter dieser Zahl nicht ein Posten steckt, sondern drei. Sie kommen von drei verschiedenen Stellen, sie folgen drei verschiedenen Regeln, und nur bei einem davon hast du überhaupt eine Chance, etwas zu drehen. Wer das einmal auseinandersortiert hat, trifft bei der Buchung bessere Entscheidungen und ärgert sich bei einer Stornierung deutlich weniger.
Dieser Beitrag nimmt die Zuzahlung Posten für Posten auseinander. Alle Zahlen stammen aus dem Luftverkehrsteuergesetz und aus den Bedingungen von Miles & More, beide am 4. Oktober 2026 abgerufen. Wo ich keine belastbare Quelle hatte, steht hier bewusst keine Zahl.
Auf einen Blick
Drei Posten, die ständig miteinander verwechselt werden
Im Alltag sagen alle "Steuern und Gebühren" und meinen damit den gesamten Betrag, der neben den Meilen fällig wird. Das ist bequem, führt aber in die Irre, weil die drei Bestandteile von völlig verschiedenen Parteien festgelegt werden.
Der erste Posten ist die eigentliche Steuer. In Deutschland ist das vor allem die Luftverkehrsteuer, geregelt im Luftverkehrsteuergesetz. Sie geht an den Staat, ihre Höhe steht im Gesetz, und keine Airline der Welt kann daran etwas ändern. Bei Abflügen aus anderen Ländern kommen deren nationale Abgaben dazu, in Großbritannien etwa die Air Passenger Duty, die auf Langstrecken spürbar höher ausfällt als die deutsche Steuer.
Der zweite Posten sind Entgelte des Flughafens und der Flugsicherung. Dazu zählen das Passagierentgelt, die Kosten der Sicherheitskontrolle und je nach Standort Posten wie Lärm- oder Infrastrukturentgelte. Sie unterscheiden sich von Flughafen zu Flughafen erheblich und werden in Entgeltordnungen veröffentlicht, die der jeweilige Betreiber aufstellt.
Der dritte Posten ist der einzige, bei dem eine Airline frei entscheidet: der Zuschlag. Historisch hieß er Kerosinzuschlag, heute läuft er meist als Zuschlag der Fluggesellschaft oder als Carrier Imposed Surcharge. Er hat mit den tatsächlichen Treibstoffkosten längst keine feste Verbindung mehr. Genau dieser Posten ist der Grund, warum derselbe Prämienflug bei zwei Airlines bei identischer Meilenzahl 60 oder 400 Euro Zuzahlung kosten kann.

Diese Aufteilung ist kein Detail für Buchhalter. Sie entscheidet darüber, was du beeinflussen kannst und was bei einer Stornierung zurückkommt. Beides sehen wir uns weiter unten genau an.
Die Luftverkehrsteuer ist der einzige Posten mit einer festen Zahl
Wenn du in Deutschland abfliegst, ist genau ein Bestandteil deiner Zuzahlung exakt vorhersehbar. Die Luftverkehrsteuer steht in Paragraf 11 des Luftverkehrsteuergesetzes, und zwar als konkreter Eurobetrag je Fluggast und Abflug.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten gesenkte Sätze. Das Gesetz vom 18. Juni 2026 hat die Erhöhung aus dem Mai 2024 wieder zurückgenommen. Für dich als Meilensammler heißt das: Die staatliche Komponente deiner Zuzahlung ist seitdem günstiger als in den zwei Jahren davor, auf der Langstrecke um gut elf Euro je Abflug.
Die drei Stufen lauten 13,03 Euro, 33,01 Euro und 59,43 Euro je Fluggast. Vorher waren es 15,53 Euro, 39,34 Euro und 70,83 Euro. Entscheidend ist dabei das Wort Abflug: Bei einem Hin- und Rückflug ab Deutschland fällt die deutsche Steuer nur einmal an, nämlich beim Start in Deutschland. Der Rückflug aus dem Ausland wird von der deutschen Steuer nicht erfasst, dafür gelten dort die Abgaben des jeweiligen Landes.

59,43 Euro klingen nach viel, sind aber bei einem Langstreckenflug in der Business Class nur ein kleiner Teil der Zuzahlung. Wenn du für einen Flug nach Bangkok 400 Euro zahlen sollst, stammen rund 60 Euro vom Staat. Der weitaus größere Rest kommt aus den beiden anderen Posten, vor allem vom Zuschlag der Airline.
Warum Antalya steuerlich billiger ist als Dubai
Hier liegt der Punkt, den fast alle Übersichten im Netz falsch darstellen. Man liest ständig, die Stufen richteten sich nach der Entfernung, etwa bis 2.500 Kilometer, bis 6.000 Kilometer und darüber. Das ist die ungefähre Logik dahinter, aber es ist nicht das, was im Gesetz steht.
Das Gesetz arbeitet mit zwei Länderlisten. Steht das Zielland in Anlage 1, zahlst du 13,03 Euro. Steht es in Anlage 2, zahlst du 33,01 Euro. Steht es in keiner der beiden Listen, zahlst du 59,43 Euro. Kilometer spielen keine Rolle, nur der Name des Landes.
Das führt zu Ergebnissen, die auf den ersten Blick seltsam wirken. Die Türkei und Marokko stehen in Anlage 1, obwohl Antalya rund 2.800 Kilometer und Marrakesch rund 2.300 Kilometer entfernt liegen. Für beide zahlst du denselben Satz wie für einen Flug nach Mallorca. Die Vereinigten Arabischen Emirate stehen in Anlage 2, Dubai kostet dich also 33,01 Euro. Thailand, die USA, Japan, Indien und China stehen in keiner Liste, dort greift der höchste Satz.
Welcher Steuersatz gilt für welches Ziel
Anlage 1
- Steuersatz je Abflug
- 13,03 Euro
- Rechtsgrundlage
- Anlage 1 zu § 11 LuftVStG
- Typische Ziele
- Spanien, Italien, Griechenland, Türkei, Marokko, Tunesien, Großbritannien, Norwegen
Anlage 2
- Steuersatz je Abflug
- 33,01 Euro
- Rechtsgrundlage
- Anlage 2 zu § 11 LuftVStG
- Typische Ziele
- Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Saudi-Arabien, Israel, Ägypten, Kasachstan, Nigeria
Alle übrigen Länder
- Steuersatz je Abflug
- 59,43 Euro
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG
- Typische Ziele
- Thailand, USA, Japan, China, Indien, Brasilien, Südafrika, Australien
| Günstigste Stufe Anlage 1 | Anlage 2 | Alle übrigen Länder | |
|---|---|---|---|
| Steuersatz je Abflug | 13,03 Euro | 33,01 Euro | 59,43 Euro |
| Rechtsgrundlage | Anlage 1 zu § 11 LuftVStG | Anlage 2 zu § 11 LuftVStG | § 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG |
| Typische Ziele | Spanien, Italien, Griechenland, Türkei, Marokko, Tunesien, Großbritannien, Norwegen | Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Saudi-Arabien, Israel, Ägypten, Kasachstan, Nigeria | Thailand, USA, Japan, China, Indien, Brasilien, Südafrika, Australien |
Angaben nach dem Luftverkehrsteuergesetz in der seit 1. Juli 2026 geltenden Fassung, abgerufen am 4. Oktober 2026.
Praktisch heißt das: Wenn du zwischen zwei ähnlich weit entfernten Zielen schwankst, kann die Länderliste einen Unterschied von gut 46 Euro pro Person ausmachen. Bei einer vierköpfigen Familie sind das 184 Euro, nur wegen der Zuordnung im Gesetz.
Der Zuschlag der Airline ist der Posten, den niemand reguliert
Steuer und Flughafenentgelt sind unangenehm, aber wenigstens nachvollziehbar. Der dritte Posten ist der, über den sich Meilensammler zu Recht aufregen, weil er sich jeder Logik entzieht.
Der Zuschlag ist eine Position, die die Airline selbst kalkuliert und selbst behält. Sie darf ihn frei festlegen und auf Prämienflügen genauso erheben wie auf bezahlten Tickets. Für dich bedeutet das: Du löst Meilen ein, um den Flugpreis zu ersetzen, und zahlst anschließend einen Betrag an dieselbe Airline, der mit dem Flugpreis offiziell nichts zu tun hat.
Wie hoch er ausfällt, hängt fast ausschließlich davon ab, welche Airline den Flug durchführt. Die Spanne ist groß. Manche Fluggesellschaften verzichten auf Langstrecken komplett darauf, andere rufen dreistellige Beträge pro Richtung auf, besonders in Business und First Class. Genau deshalb lohnt es sich, bei der Prämienflugsuche nicht nur auf die Meilenzahl zu schauen.
Die durchführende Airline ist dabei entscheidend, nicht diejenige, bei der du die Meilen hast. Du kannst Miles & More Meilen für einen Flug mit einem Partner einlösen und dessen Zuschlagspolitik erben, im Guten wie im Schlechten.
Mit Meilen bezahlen geht bei Miles & More nicht
An dieser Stelle muss ich etwas geraderücken, das in vielen Ratgebern noch anders steht. Verbreitet ist die Angabe, man könne Steuern und Gebühren bei Miles & More pauschal mit 15.000 Meilen abgelten, zumindest innerhalb Europas.
In den aktuellen Bedingungen für Award Flights findet sich davon nichts mehr. Dort heißt es in Abschnitt 2.1 ausdrücklich, dass sämtliche anfallenden Steuern, Gebühren und Zuschläge der Airline-Partner gesondert berechnet werden, per Kreditkarte zu entrichten sind und nicht mit weiteren Meilen beglichen werden können.
Die Übersichtsseite zu den Award Flights sagt dasselbe in einem Satz: Zusätzliche Kosten fallen an und können nicht mit Meilen beglichen werden. Zwei voneinander unabhängige offizielle Seiten, dieselbe Aussage. Ich habe beide am 4. Oktober 2026 abgerufen.
Für die Planung ist das wichtiger, als es klingt. Du brauchst neben den Meilen immer eine Kreditkarte mit ausreichendem Verfügungsrahmen und echtes Geld auf dem Konto. Wer einen Langstreckenflug für zwei Personen in der Business Class bucht, sollte mit einer vierstelligen Belastung rechnen, bevor die Reise überhaupt beginnt.
Was bei einer Stornierung zurückkommt und was nicht
Jetzt zahlt sich aus, dass wir die drei Posten sauber getrennt haben. Denn bei einer Stornierung werden sie völlig unterschiedlich behandelt, und das überrascht viele erst in dem Moment, in dem es zu spät ist.
Die Bedingungen für Award Flights sehen bei einer von dir veranlassten Stornierung vor Reiseantritt zwei Wege vor. Beim ersten Weg bekommst du nur die Steuern und Gebühren zurück. Die Meilen und die Zuschläge der Airline bleiben weg. Dafür entstehen dir keine zusätzlichen Kosten.
Beim zweiten Weg bekommst du zusätzlich auch die Meilen und die Zuschläge erstattet, sofern die Tarifbedingungen des Partners das zulassen. Dafür wird dir der in den Tarifbedingungen genannte Betrag berechnet, mindestens aber 50 Euro pro Person und Stornierung. Diese Variante wird nur auf ausdrücklichen Wunsch durchgeführt, du musst sie also aktiv verlangen.

Zwei Sonderfälle solltest du kennen. Erscheinst du einfach nicht zum Flug und hast nicht rechtzeitig storniert, entfällt das Wahlrecht komplett. Erstattet werden dann nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren, weder Meilen noch Zuschläge. Und wenn du einen Prämienflug nur teilweise nutzt, etwa den Hinflug fliegst und den Rückflug verfallen lässt, werden Steuern, Gebühren und Zuschläge nur anteilig erstattet, die Meilen gar nicht.
Das ist der praktische Kern des ganzen Themas: Der Zuschlag ist nicht nur der größte und intransparenteste Posten, er ist auch derjenige, den du im Standardfall verlierst. Eine Buchung mit niedrigem Zuschlag ist deshalb nicht nur billiger, sondern auch deutlich risikoärmer.
Fünf Hebel, mit denen du die Zuzahlung drückst
Die Steuer kannst du nicht verhandeln und die Flughafenentgelte auch nicht. Trotzdem hast du mehr Einfluss, als die meisten denken, weil du über Route, Airline und Tarif entscheidest.
Die Stellschrauben vor der Buchung
Vier der fünf Punkte entscheidest du, bevor du auf Suchen klickst. Danach ist die Zuzahlung fix.
Die durchführende Airline vergleichen
Der Zuschlag hängt an der Airline, die fliegt, nicht am Programm, in dem du die Meilen hast. Zwei Verbindungen zum selben Ziel können sich hier um mehrere hundert Euro unterscheiden.
Das Zielland in der richtigen Anlage suchen
Zwischen Anlage 1 und der höchsten Stufe liegen 46,40 Euro pro Person und Abflug. Bei flexiblen Reisezielen lohnt der Blick ins Gesetz vor der Buchung.
Abflüge im Ausland mitdenken
Die deutsche Luftverkehrsteuer entsteht nur bei einem Abflug von einem inländischen Startort. Wer seine Reise im Nachbarland beginnt, zahlt sie nicht, dafür aber die dortigen Abgaben. Das rechnet sich nicht immer, ist aber oft einen Vergleich wert.
Lange Zwischenstopps in Deutschland vermeiden
Wird die Reise planmäßig an einem deutschen Flughafen um mehr als zwölf Stunden unterbrochen, gilt der Weiterflug steuerlich als neuer Abflug. Bei Zielen außerhalb der Anlage-1-Länder greift die Grenze erst nach 24 Stunden.
Kinder und Oneway richtig einsetzen
Ein Oneway Award Flight kostet die Hälfte der Meilen eines regulären Hin- und Rückflugs. Kleinkinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz fliegen für zehn Prozent der Meilen, Kinder von zwei bis elf Jahren mit 25 Prozent Ermäßigung.
Wie viele Meilen du für ein bestimmtes Ziel überhaupt brauchst, rechnest du vorher mit unserem kostenlosen Meilenrechner aus. Er sagt dir nichts über die Zuzahlung, grenzt aber ein, ob dein Meilenkonto für die gewünschte Klasse überhaupt reicht. Wenn es knapp wird, hilft ein Blick auf die Meilenschnäppchen oder auf die Frage, wie du Meilen auch ohne Kreditkarte sammelst.
Häufige Fragen zu Steuern und Gebühren beim Prämienflug
Fazit: Der Zuschlag entscheidet, nicht die Steuer
Wenn du dir aus diesem Beitrag eine Sache merkst, dann diese: Die staatliche Steuer ist der Posten, über den sich alle aufregen, und der kleinste von dreien. Zwischen 13,03 und 59,43 Euro liegt die gesamte Spannweite, und daran kannst du über die Wahl des Ziels sogar ein wenig drehen.
Der Posten, der wirklich wehtut, ist der Zuschlag der Airline. Er ist unreguliert, unterscheidet sich zwischen Fluggesellschaften um ein Vielfaches, und er ist derjenige, den du bei einer normalen Stornierung verlierst. Wer beim Vergleich von Prämienflügen nur auf die Meilen schaut, übersieht genau die Zahl, die über gut und schlecht entscheidet.
Mein Rat für die nächste Buchung: Notiere dir beide Werte, Meilen und Zuzahlung, für mindestens drei Verbindungen. In den meisten Fällen gewinnt nicht die Variante mit den wenigsten Meilen.
Stand: Oktober 2026. Die Steuersätze stammen aus Paragraf 11 des Luftverkehrsteuergesetzes in der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Fassung, die Regeln zu Zahlung und Erstattung aus den Bedingungen für Miles & More Award Flights. Beide Quellen habe ich am 4. Oktober 2026 abgerufen. Flughafenentgelte und Zuschläge der Airlines ändern sich laufend, deshalb nennt dieser Beitrag dafür bewusst keine Festbeträge.
Geschrieben von
Simon Edholzer
Gründer von Meilen-Meister. Sammelt selbst aktiv Meilen und Punkte mit Amex Gold, Platinum und Payback Amex — zuletzt 40.000 Membership-Rewards-Punkte über eine einzige Empfehlung — und fliegt damit regelmäßig nach Südostasien. Mehr über mich und meine Methodik
Zuletzt aktualisiert am 03.10.2026


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