Auf einen Blick
Es gibt diesen Moment, in dem man auf das Handy schaut und weiß, dass man es nicht mehr schafft. Der Zug steht seit vierzig Minuten, der Check-in ist zu, und auf dem Ticket stehen 60.000 Meilen, für die man zwei Jahre gesammelt hat. Die erste Frage ist dann fast immer dieselbe: Sind die Meilen jetzt einfach weg?
Die Antwort ist unangenehm, aber sie ist eindeutig, und sie hängt an einem einzigen Wort in den Bedingungen: rechtzeitig. Nicht am Grund, nicht am Nachweis, nicht am guten Willen der Hotline. Wer vor dem geplanten Abflug storniert, hat eine Wahl. Wer nicht erscheint, hat keine mehr.
Ich habe für diesen Beitrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Miles-&-More-Award-Flights und die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Deutschen Lufthansa in der Fassung von Juni 2026 gelesen, nicht die Zusammenfassungen davon. Das ist hier wichtig, weil die meistgelesenen deutschen Ratgeber zu dieser Frage eine Regel beschreiben, die so in den aktuellen Bedingungen nicht mehr steht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2025 hat genau diese Regel gekippt, und die Airline hat nachgebessert.
Dieser Beitrag beantwortet drei Dinge: was mit den Meilen passiert, was mit dem Rückflug passiert, und was du in der ersten Stunde nach dem verpassten Flug noch tun kannst. Der letzte Punkt ist der, bei dem sich am meisten retten lässt.
Die eine Regel, die über deine Meilen entscheidet
In den Bedingungen für Award Flights steht der entscheidende Satz nicht in einem eigenen Abschnitt über No-Shows, sondern mitten in Ziffer 2.3.3 über die beantragte Stornierung. Dort heißt es wörtlich:
Im Falle des Nichterscheinens zum gebuchten und nicht rechtzeitig stornierten Flug entfällt das Wahlrecht und es erfolgt lediglich eine Erstattung von nicht verbrauchten Steuern und Gebühren, nicht aber von Meilen und Zuschlägen der Miles & More Airline-Partner.
Dieser eine Satz ist die ganze Regel. Er sagt zwei Dinge gleichzeitig, und das zweite wird fast immer überlesen.
Erstens: Die Meilen sind weg. Nicht gesperrt, nicht eingefroren, nicht gegen Gebühr zurückholbar. Weg.
Zweitens, und das ist der interessantere Teil: Es gibt überhaupt ein Wahlrecht, und zwar nur vor dem Abflug. Die Bedingungen räumen dir bei einer Stornierung vor Reiseantritt mehrere Alternativen ein, zwischen denen du dich entscheiden darfst. Das Nichterscheinen nimmt dir nicht in erster Linie die Meilen, es nimmt dir die Wahl. Dass die Meilen verfallen, ist die Folge davon, dass automatisch die schlechteste Variante greift.
Praktisch bedeutet das: Der Unterschied zwischen 60.000 verlorenen und 60.000 geretteten Meilen ist ein Anruf, der vor der planmäßigen Abflugzeit stattfindet. Nicht vor dem Check-in-Schluss, nicht vor dem Boarding. Vor dem Abflug.
Ich finde das hart formuliert, aber es ist wenigstens klar. Viele Treueprogramme regeln diesen Fall gar nicht ausdrücklich und entscheiden dann im Einzelfall. Hier steht es schwarz auf weiß, und das heißt auch: Du musst nicht diskutieren, du musst nur rechtzeitig anrufen.
Ein Hinweis zur Einordnung: 60.000 Meilen sind ungefähr das, was ein Economy-Hin-und-Rückflug nach Nordamerika oder ein innereuropäischer Business-Prämienflug kostet. Es geht hier also nicht um Kleingeld, sondern um den Gegenwert von ein bis zwei Jahren normalem Sammeln.

Was du zurückbekommst, wenn du rechtzeitig stornierst
Die Bedingungen nennen für die Stornierung vor Reiseantritt drei Alternativen. Sie unterscheiden sich deutlich, und die teuerste ist in fast allen Fällen die richtige.
Alternative 1 erstattet ausschließlich Steuern und Gebühren. Meilen und die Zuschläge der Airline-Partner bleiben einbehalten. Dafür entstehen dir keine zusätzlichen Kosten. Das ist die Variante, die ohne Widerspruch automatisch läuft.
Alternative 2 erstattet zusätzlich die Meilen und die Zuschläge der Airline-Partner, sofern die Tarifbedingungen des jeweiligen Partners das zulassen. Im Gegenzug wird dir der in den Tarifbedingungen genannte Betrag berechnet, mindestens aber 50 Euro pro Person und Stornierung.
Alternative 3 betrifft den Fall, dass du einen Teil des Prämienflugs schon genutzt hast. Dann werden Steuern, Gebühren und Zuschläge nur anteilig erstattet, und die Meilen werden ausdrücklich nicht zurückerstattet.
Jetzt kommt der Satz, der in der Praxis das meiste Geld kostet. Zu Alternative 2 steht in den Bedingungen: Diese Art der Rückerstattung wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vorgenommen.
Das heißt im Klartext: Wenn du anrufst und sagst, du möchtest stornieren, bekommst du Alternative 1. Deine Meilen sind dann ebenso weg wie beim Nichterscheinen, nur dass du vorher noch telefoniert hast. Du musst aktiv sagen, dass du die Meilen zurück willst und die Gebühr dafür zahlst.
Rechne es einmal durch, dann wird die Entscheidung einfach. 50 Euro für 60.000 zurückgebuchte Meilen sind etwa 0,08 Cent pro Meile. Selbst wenn du deine Meilen sehr konservativ mit einem Cent bewertest, stehen 50 Euro gegen einen Gegenwert von rund 600 Euro. Es gibt wenige Entscheidungen beim Meilensammeln, die so eindeutig sind.
Bei Buchungen mit statischen Meilenwerten nennen die Bedingungen für eine Umbuchung ebenfalls 50 Euro pro Person und Umbuchung. Geändert werden dürfen dabei nur Datum und Uhrzeit, die Strecke bleibt, wie sie ist. Abflug- und Ankunftsort müssen bestehen bleiben.
Bei Award Flights mit Air Dolomiti, Austrian Airlines, Discover Airlines, Lufthansa, Lufthansa City Airlines und SWISS gilt das nicht pauschal: Dort hängen Umbuchung und Stornierung vom gewählten Award-Flight-Tarif pro Reiserichtung ab und werden im Angebot ausgewiesen. Du siehst die Bedingungen also beim Buchen, und genau da lohnt sich der Blick. Stand: Oktober 2026.

Ermäßigte Prämienflüge: Hier sind die Meilen auch bei Storno weg
Es gibt eine Gruppe von Prämienflügen, bei der die eben beschriebene Rettung nicht funktioniert, und sie trifft ausgerechnet die Schnäppchenjäger.
Für ermäßigte Award Flights, also Fly Smart Award Flights, Award Flight Specials und Meilenschnäppchen, sagen die Bedingungen in Ziffer 3.1 wörtlich: Eine Umbuchung ermäßigter Award Flights ist nicht möglich. Im Falle einer Stornierung werden nur die gezahlten Gebühren und Steuern zurückerstattet. Meilen und Zuschläge der Miles & More Airline-Partner werden nicht erstattet.
Lies das zweimal. Hier gibt es keine Alternative 2. Es gibt keine 50-Euro-Option. Selbst wenn du eine Woche vorher stornierst, und selbst wenn du ausdrücklich darum bittest: Die Meilen kommen nicht zurück.
Das ist der eigentliche Preis des Rabatts, und er wird beim Buchen selten mitgedacht. Ein Meilenschnäppchen kostet dich spürbar weniger Meilen als der reguläre Prämienflug. Dafür trägst du das volle Risiko, dass aus der Reise nichts wird. Wer flexibel sein muss, zahlt mit dem regulären Tarif effektiv eine Versicherungsprämie.
Mein Rat nach dem Lesen dieser Ziffer: Buche ein Meilenschnäppchen nur für Termine, die wirklich feststehen. Für alles mit Unsicherheit, also Geschäftstermine, Anschlussreisen oder Daten, die von anderen abhängen, ist der reguläre Prämienflug die ruhigere Wahl. Stand: Oktober 2026.
Der Rückflug, wenn du den Hinflug verstreichen lässt
Die zweite große Angst nach einem verpassten Hinflug: Ist jetzt auch der Rückflug hinüber? Hier wird im Netz am meisten Unsinn verbreitet, und zwar in beide Richtungen.
Die Lufthansa-Beförderungsbedingungen regeln das in Artikel 3.3.3. Die Regel greift, wenn du einen Tarif gebucht hast, der eine feste Couponreihenfolge vorsieht. Trittst du die Beförderung dann nicht auf allen oder nicht in der angegebenen Reihenfolge an, und hättest du am Tag der Buchung für deine tatsächliche Streckenführung einen höheren Flugpreis zahlen müssen, erhebt die Airline diese Preisdifferenz nach, unter Anrechnung dessen, was du schon gezahlt hast.
Entscheidend ist, was dort nicht steht. Es steht nicht, dass der Flugschein verfällt. Es steht nicht, dass der Rückflug automatisch storniert wird. Es steht, dass eine Differenz nacherhoben wird, gemessen an dem Preis, den du am Tag deiner Buchung für die tatsächlich geflogene Strecke hättest zahlen müssen.
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, oder wenn Abflug- oder Ankunftsort laut Buchung in Deutschland liegt, gilt zusätzlich Artikel 3.3.4, und der ist die wichtigste Stelle des ganzen Dokuments. Die Nacherhebung gilt dort ausdrücklich nicht, wenn du aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen Gründen, die erst nach der Buchung zutage treten, an der Einhaltung der Reihenfolge gehindert warst.
Du musst diese Gründe dann unverzüglich nach Kenntniserlangung mitteilen und nachweisen, dass du zum Buchungszeitpunkt die Absicht hattest, alle Teilstrecken in der gebuchten Reihenfolge zu fliegen. Lufthansa stellt dafür ein eigenes Formular bereit. Erbringst du den Nachweis unverzüglich nach der Beförderung, unterbleibt die Nachberechnung, und eine bereits geleistete Nachzahlung wird dir erstattet.
Kannst du den Nachweis vor dem Flug nicht erbringen, zahlst du die Differenz zunächst. Die Airline darf die Beförderung davon abhängig machen, dass entweder das Geld eingegangen ist oder du deine Anschrift hinterlegt und belegt hast, etwa mit einem amtlichen Ausweis. Das ist in der Praxis der Moment am Gate, von dem Betroffene berichten.
Das ist ein echter Unterschied zu dem, was viele Ratgeber schreiben. Wer den Hinflug wegen eines verspäteten Zuges, einer Krankheit oder eines Notfalls verpasst hat, steht nicht rechtlos da. Wer dagegen von vornherein nur den Rückflug nutzen wollte, fällt nicht unter diese Ausnahme, denn der Grund lag dann schon bei der Buchung vor.

Warum diese Klausel heute anders klingt als früher
Wenn dir die Ausnahme in Artikel 3.3.4 auffällig entgegenkommend vorkommt, dann liegst du richtig. Sie steht dort nicht aus Freundlichkeit, sondern weil der Bundesgerichtshof die Vorgängerfassung kassiert hat.
Mit Urteil vom 28. Oktober 2025, Aktenzeichen X ZR 110/24, hat der X. Zivilsenat eine Klausel der Lufthansa-Beförderungsbedingungen für unwirksam erklärt. Sie sah vor, dass der Flugpreis bei einer nicht eingehaltenen Couponreihenfolge entsprechend der geänderten Streckenführung nachkalkuliert werden darf. Genau dieses Wort, nachkalkuliert, findest du heute noch in vielen Ratgebern, obwohl die Klausel in dieser Form nicht mehr gilt.
Der Senat hielt die Regelung für eine unangemessene Benachteiligung nach Paragraf 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Grund ist einleuchtend: Die Klausel unterschied nicht zwischen zwei völlig verschiedenen Gruppen. Auf der einen Seite stehen Reisende, die eine günstige Umsteigeverbindung bewusst nur zum Teil nutzen, um den teureren Direktflug zu umgehen. Auf der anderen Seite stehen die, die eine Teilstrecke schlicht nicht wahrnehmen konnten.
Beim ersten Fall hat die Airline laut BGH ein berechtigtes Interesse, ihre Preisstruktur zu schützen. Beim zweiten geht dieses Interesse ins Leere, denn wer unverschuldet hängen bleibt, versucht die Preisstruktur gar nicht zu untergraben. Beide gleich zu behandeln, verstößt nach dem Urteil gegen das Übermaßverbot. Der Senat gab sogar den Weg vor: Man könne dem Fluggast im Zweifel die Darlegungslast dafür auferlegen, dass die Reise vollständig geplant war.
Und genau so liest sich die heutige Fassung. Die Ausnahme für höhere Gewalt und Krankheit ist da, die Nachweispflicht liegt bei dir, und das Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Für dich heißt das zweierlei: Die Nacherhebung an sich ist nicht vom Tisch, der BGH hat sie im Grundsatz akzeptiert. Aber die pauschale Variante, die jeden gleich behandelt, ist es. Wenn dir jemand erzählt, bei einem verpassten Hinflug werde immer nachkalkuliert, ist dieser Stand überholt.
Was das BGH-Urteil zur Entschädigung wirklich sagt
Zu dieser Frage wird regelmäßig ein zweites Urteil zitiert, meist mit der Überschrift, der BGH habe die Fluggastrechte geschwächt. Die Entscheidung trägt diese Überschrift nicht.
Es geht um das Urteil vom 25. April 2023, Aktenzeichen X ZR 25/22. Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Ein Reisender hatte eine Pauschalreise in die Türkei mit Flügen von München nach Antalya und zurück gebucht. Den Hinflug trat er nicht an, weil er bereits früher in die Türkei geflogen war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Airline die Beförderung von der Zahlung eines tariflichen Aufpreises abhängig. Er zahlte und wurde befördert.
Gestritten wurde anschließend ausschließlich über eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung, also über die bekannten 250 bis 600 Euro. Der BGH wies die Klage ab, und die Begründung ist eng: Eine Nichtbeförderung setzt eine endgültige Weigerung voraus, mit der Folge, dass die vorgesehene Beförderung nicht stattfindet. Der Reisende war aber befördert worden. Damit fehlte schon der Tatbestand.
Was der BGH in diesem Verfahren ausdrücklich nicht entschieden hat: ob der verlangte Aufpreis überhaupt berechtigt war. Mögliche Rückzahlungsansprüche waren nicht Gegenstand der Klage. Diese Frage hat erst das spätere Urteil von 2025 beantwortet, und zwar zugunsten der unverschuldet Verhinderten.
Daraus folgt für dich: Wenn du am Gate zahlst und dann mitfliegst, hast du aus diesem Grund keinen Anspruch auf die pauschale Ausgleichszahlung. Ob das Geld zu Recht verlangt wurde, ist eine davon getrennte Frage, und nach der heutigen Fassung der Bedingungen hast du bei Krankheit oder höherer Gewalt gute Karten, es zurückzubekommen.
Ich schreibe das vorsichtig, weil es auf den Einzelfall ankommt und ich kein Anwalt bin. Wenn es um einen dreistelligen Betrag geht, ist die Verbraucherzentrale die richtige Adresse, nicht ein Blog.
Steuern und Gebühren: der Teil, der immer zurückkommt
Es gibt eine gute Nachricht, und sie geht in der Aufregung über die verlorenen Meilen fast immer unter. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren bekommst du in jedem Fall zurück, auch beim reinen Nichterscheinen. Genau das steht in dem Satz aus Ziffer 2.3.3, der dir die Meilen nimmt.
Das ist mehr Geld, als die meisten vermuten. Bei einem Langstrecken-Prämienflug in der Business Class liegen Steuern, Gebühren und Zuschläge regelmäßig im hohen zweistelligen bis dreistelligen Eurobereich. Ein Betrag, den man sich nicht schenken sollte, nur weil der Ärger über die Meilen größer ist.
Wichtig ist die Unterscheidung, die die Bedingungen treffen: Erstattet werden die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren, aber ausdrücklich nicht die Zuschläge der Airline-Partner. Zuschläge und Steuern sind also nicht dasselbe, auch wenn sie auf der Rechnung direkt untereinander stehen. Bei einer Teilnutzung erfolgt die Erstattung zudem nur anteilig im Rahmen der Tarifbedingungen.
Von selbst passiert dabei nichts. Du musst die Erstattung anstoßen, und das geht über das zuständige Service Team oder über die Stornierungsfunktion im Konto. Wer das Ticket einfach liegen lässt, bekommt auch die Steuern nicht.
Ein praktischer Hinweis zum Zeitfenster: Prämientickets sind nach den Bedingungen ein Jahr ab Ausstellung gültig, und ausgestellt werden können sie bis 180 Minuten vor dem geplanten Abflug. Diese Jahresfrist ist der äußere Rahmen, in dem du dich um die Erstattung kümmern kannst. Warte trotzdem nicht darauf, sondern melde dich in den Tagen nach dem verpassten Flug.
Wenn du ohnehin beim Service Team anrufst, lass dir bei der Gelegenheit schriftlich geben, was erstattet wird und was nicht. Bei Prämienflügen mit mehreren Partner-Airlines ist das erfahrungsgemäß die Stelle, an der sich Auskünfte unterscheiden. Stand: Oktober 2026.
Was du in der ersten Stunde tun solltest
Wenn absehbar ist, dass du den Flug nicht erreichst, zählt die Reihenfolge. Diese Liste ist nach Dringlichkeit sortiert, nicht nach Bequemlichkeit.
Die ersten sechs Schritte
Noch vor der planmäßigen Abflugzeit stornieren
Das ist der einzige Schritt, der wirklich zeitkritisch ist. Danach entfällt das Wahlrecht endgültig.
Ausdrücklich die Erstattung der Meilen verlangen
Die Bedingungen geben dir diese Variante nur auf ausdrücklichen Wunsch. Sag den Satz, und lass dir bestätigen, dass er notiert wurde.
Den Mindestbetrag von 50 Euro pro Person akzeptieren
Gegen den Gegenwert der Meilen ist das in fast jedem Fall ein gutes Geschäft.
Bei Krankheit oder höherer Gewalt sofort den Nachweis sichern
Attest, Verspätungsbescheinigung, Unfallbericht. Für die Ausnahme von der Nacherhebung musst du unverzüglich mitteilen und nachweisen.
Den Rückflug nicht stillschweigend abschreiben
Er verfällt nach den Bedingungen nicht automatisch. Kläre, ob und in welcher Höhe nacherhoben wird.
Bei ermäßigten Prämienflügen die Steuern und Gebühren zurückholen
Die Meilen sind dort auch bei Stornierung verloren, der Rest ist es nicht.
Der häufigste Fehler ist Schritt zwei. Menschen rufen an, sagen bitte stornieren, bekommen Alternative 1 und merken erst Wochen später am Meilenkonto, dass nichts zurückgekommen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stornierung abgeschlossen und das Wahlrecht verbraucht.
Der zweithäufigste Fehler ist Resignation. Wer den Flug verpasst hat, geht oft davon aus, dass ohnehin alles verloren ist, und meldet sich gar nicht mehr. Dabei sind die Steuern und Gebühren auch dann noch da.
Häufig gestellte Fragen
Passend dazu: Prämienflug stornieren oder umbuchen und Steuern und Gebühren beim Prämienflug.
Fazit
Die Regel ist unbequem, aber sie ist wenigstens berechenbar. Wer nicht erscheint, verliert die Meilen und behält die Steuern. Wer rechtzeitig storniert und ausdrücklich die Erstattung der Meilen verlangt, zahlt ab 50 Euro und behält alles andere.
Der Unterschied zwischen beiden Welten ist kein Anspruch, kein Kulanzantrag und kein Streit mit der Hotline. Es ist ein Anruf vor der planmäßigen Abflugzeit und ein Satz, den du aussprechen musst.
Drei Dinge würde ich mir aus diesem Beitrag merken. Erstens: Bei Meilenschnäppchen und Fly Smart gibt es diese Rettung nicht, und das gehört in die Buchungsentscheidung, nicht erst in den Notfall. Zweitens: Wer den Hinflug krankheitsbedingt verpasst, ist beim Rückflug besser gestellt, als die meisten glauben, muss den Grund aber unverzüglich melden und belegen. Drittens: Die alte Faustregel, es werde immer nachkalkuliert, hat der Bundesgerichtshof 2025 kassiert.
Und wenn es doch passiert ist: Hol wenigstens die Steuern und Gebühren zurück. Von allein überweist sie niemand.
Hinweis: Dieser Beitrag enthält Empfehlungslinks. Wenn du darüber eine Kreditkarte beantragst, erhalten wir eine Provision, für dich entstehen dabei keine Mehrkosten. Alle Angaben zu Bedingungen, Gebühren und Fristen sind am 26. Oktober 2026 anhand der Miles-&-More-Bedingungen für Award Flights und der Lufthansa-Beförderungsbedingungen in der Fassung Juni 2026 geprüft worden. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Geschrieben von
Simon Edholzer
Gründer von Meilen-Meister. Sammelt selbst aktiv Meilen und Punkte mit Amex Gold, Platinum und Payback Amex, zuletzt 40.000 Membership-Rewards-Punkte über eine einzige Empfehlung. Damit fliegt er regelmäßig nach Südostasien. Mehr über mich und meine Methodik
Zuletzt aktualisiert am 08.11.2026






Diskussion (0)
Kommentar verfassen
Dein Kommentar wird nach einer Überprüfung veröffentlicht.
Noch keine Kommentare. Sei der Erste, der kommentiert!